Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die NPD nicht zu verbieten, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Das Urteil war nach der mündlichen Verhandlung zu erwarten. Es ist ein Sieg für den demokratischen Rechtsstaat. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nicht von den abwegigen symbolischen Erwägungen der Länder bei ihrem Verbotsantrag leiten lassen und die Rechtsprechung zu Parteiverboten weiterentwickelt.““Die Folgen dieser Entscheidung könnten aber schwerwiegende sein. All jene, die die Einstellungen und Ziele der NPD teilen, werden diese nun mehr denn je als <<nicht verfassungswidrig>> legitimieren. In Zeiten, in denen rechtsextreme Vorurteile und rechtsmotivierte Gewalttaten sich mehr und mehr in der Mitte der Gesellschaft verankern oder aus ihr heraus begangen werden, ist das Signal dieses Urteils eine politische und gesellschaftliche Herausforderung.““Zugleich ist das Urteil ein Plädoyer für eine demokratische, rechtsstaatliche und klare Auseinandersetzung von Politik und Gesellschaft mit rechtsextremen Einstellungen, Zielen und Taten. Die Pflicht, unsere demokratischen Werte und die Menschenrechte jeden Tag aufs Neue zu verteidigen, hat das Gericht den Antragstellern ins Stammbuch geschrieben.““Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich und die gesamte Staatsregierung tragen für beides Verantwortung – zum einen für das Scheitern des Verbots und den damit für die NPD ausgestellten Persilschein, zum anderen für einen nun endlich zu verstärkenden Kampf gegen Rechtsextremismus in Sachsen. Die einzige Karte, auf die Tillich im Kampf gegen Rechtsextremismus gesetzt hat, ist verspielt.“ „Ich fordere Ministerpräsident Tillich auf, sich rechtsextremen, antidemokratischen und menschenverachtenden Ideologien und Tendenzen endlich konsequent entgegenzustellen und zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus zu fördern und anzuerkennen. Fremdenfeindliche Übergriffe in Sachsen basieren derzeit auf einer von PEGIDA und Co. getragenen Pogromstimmung. Zudem darf eine rassistische und neonazistische Partei wie die NPD auch nach dem Scheitern des Verbots kein Gesprächspartner werden – schon jetzt ist ein Diskurs mit der NPD, wie etwa in Bautzen, ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich gegen Rechts engagieren. Nicht zuletzt sind Polizei und Justiz aufgefordert, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen rechte Hetzer und Gewalttäter vorzugehen. Hier bedarf es endlich einer eindeutigen Prioritätensetzung, um den Schaden, der mit dem gescheiterten Verbotsantrag angerichtet wurde, wieder gutzumachen.“Hintergrund:Die sächsischen GRÜNEN haben wiederholt darauf verwiesen, dass sie ein Verbotsverfahren für einen Fehler halten und darauf verwiesen, dass ein solches Verbot kein wirksames Mittel im Kampf gegen Rechtsextremismus ist. Zuletzt im März 2016
Beitrag von Valentin Lippmann in der Sächsischen Zeitung vom 14.01.2017 (kostenpflichtig)
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