Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts (Drs.6/10271)
Drucksache: Drs. 6/11469
Verwandte Artikel
Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten macht die Notwendigkeit der personellen und finanziellen Stärkung deutlich
Zum heute vorgestellten Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Andreas Schurig, erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Der Tätigkeitsbericht gibt wie in den Jahren…
Weiterlesen »
Überwachung des Handys eines Dresdner Strafverteidigers
Kleine Anfrage Drs. 7/146 vom 8. Oktober 2019
Bearbeitungsstand: mit Antwort
Weiterlesen »
Kontaktdaten von Versammlungsanmeldern an das Verfassungsschutz? – Selten wurde das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Datenschutzrecht in Sachsen so mit Füßen getreten
Zur Praxis des Landratsamts des Vogtlandkreises, Kontaktdaten von Versammlungsanmelderinnen bzw. -anmeldern an das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) weiterzugeben, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen…
Weiterlesen »