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Ermittlungen wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung ‚Revolution Chemnitz‘ − Probleme mit Rechtsextremismus in Sachsen sind offenbar groß und existentiell

Zum Bekanntwerden der Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen sieben Männer aus dem Raum Chemnitz wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung ‚Revolution Chemnitz‘ erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Dass der Generalbundesanwalt nach der Terrorgruppe Freital innerhalb von nicht einmal drei Jahren die nächsten Ermittlungen gegen eine mutmaßliche Terrorgruppe in Sachsen einleiten muss, macht deutlich, wie groß und existentiell das Problem mit Rechtsextremismus in Sachsen ist. Einmal mehr wird deutlich, dass sich aus gewalttätigen Ausschreitungen der Naziszene wie in Chemnitz der Nährboden für Rechtsterrorismus bildet. Die Relativierungen von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hinsichtlich der Existenz von „Hetzjagden“ eines „rechten Mobs“ erweisen sich als fatale Verharmlosung der Situation in Chemnitz.“

„Spätestens jetzt muss allen klar sein, dass es keine Relativierung rechtsextremen Protestgeschehens geben darf, sondern wir in Sachsen endlich konsequent gegen rechtsextremen Strukturen und deren Aktivitäten vorgehen müssen. Dazu bedarf es einer klaren Haltung der politisch Verantwortlichen, einer deutlichen Benennung der Gefahren und eines konsequenten Vorgehens der Sicherheitsbehörden.“

„Wieder einmal ist es der Generalbundesanwalt, der in Sachsen Ermittlungen gegen eine rechte Terrorgruppe übernehmen muss. Dass es diesmal schneller geht als bei der Terrorgruppe Freital, ist wohl der Erfahrung geschuldet, dass die terroristischen Bestrebungen der rechten Szene in Sachsen von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht gesehen werden. Ich begrüße das konsequente Vorgehen des Generalbundesanwalts. Gleichwohl frage ich mich, warum die Beschuldigten des Überfalls auf eine Gruppe von Ausländern und anderen am 14. September am Chemnitzer Schlossteich erst festgenommen und am 20. September 2018 wieder freigelassen werden mussten. Sollten sie unter den heute Festgenommenen sein, wirft dies Fragen zu den Ermittlungen auf.“

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