Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Finanzierung parteinaher Stiftungen aufgrund ihrer Bedeutung für den politischen Wettbewerb eines Parlamentsgesetzes bedarf.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Das heutige höchstrichterliche Urteil unterstreicht die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung für parteinahe Stiftungen auch im Freistaat Sachsen. Karlsruhe betont in seiner Entscheidung, dass Anspruchsvoraussetzungen und Verteilungskriterien staatlicher Leistungen in diesem Bereich eine rechtliche Grundlage brauchen. Das liegt an der großen Bedeutung, die die Bildungsarbeit der politischen Stiftungen für die Verbreitung politischer Vorstellungen der ihnen nahestehenden Parteien hat. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen jenen Stiftungen, die sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung und entsprechende politische Bildungsarbeit engagiereren, eine verlässliche Grundlage für ihre Arbeit geben. Deswegen ist es unerlässlich, ihren Auftrag und ihre Finanzierung verbindlich und transparent zu regeln.“
„Gleichzeitig ist für uns klar, dass die Finanzierung antidemokratischer Thinktanks über die Zuschüsse an Stiftungen fatal wäre. Es braucht deshalb zwingend eine gesetzliche Regelung, um zu verhindern, dass Stiftungen, die verfassungsfeindlichen Parteien nahestehen, Steuergelder dafür erhalten, ihren verfassungsfeindlichen Zielen unter dem Deckmantel der Bildungsarbeit nachzugehen.“
Abschließend betont Lippmann: „Wir müssen nun als Landesgesetzgeber schnellstmöglich aktiv werden, um die Arbeit der für unsere Demokratie wichtigen Akteure auf ein rechtssicheres Fundament zu stellen. Wir BÜNDNISGRÜNE haben im November vergangenen Jahres bereits einen Vorschlag für ein entsprechendes Gesetz unterbreitet. Diesen Impuls sollten wir nun gemeinsam aufgreifen und das Recht der sachsenweit agierenden parteinahen Stiftungen für das 21. Jahrhundert fit machen.“
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