Die Zahl der Ermittlungsverfahren in Sachsen, in denen Funkzellenabfragen durchgeführt worden, sind im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um rund 30 Prozent − von 257 auf 360 Verfahren − angestiegen. Die meisten Abfragen betrafen Verfahren der Staatsanwaltschaft Zwickau. Insgesamt wurden über 20.000 Verkehrsdaten-Dateien übermittelt, fast so viel wie in den Jahren 2013 und 2014 zusammen. Dies geht aus der Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, hervor.
„Der erneute Anstieg bei dieser schwer in Grundrechte Unschuldiger eingreifenden Ausspähungsmethode ist im höchsten Maße bedenklich“, kritisiert Lippmann.
„Offenbar gehört die Funkzellenabfrage bei Sachsens Ermittlungsbehörden mittlerweile zur Standardermittlungsmethode, obwohl sie nur eingesetzt werden darf, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.“
„Ich fordere Justizminister Gemkow auf, dafür Sorge zu tragen, dass von diesem Instrumentarium mit der gebotenen Zurückhaltung Gebrauch gemacht wird“, so der Abgeordnete.
„Mittelschwere Delikte mittels Funkzellenabfragen aufklären zu wollen, ist mit Blick auf die große Anzahl unschuldig Betroffener vollkommen unverhältnismäßig. Diese Praxis muss endlich beendet werden.“
„Zudem müssen unschuldig Betroffene solcher Maßnahmen künftig über die Funkzellenabfragen unterrichtet werden. In Sachsen wird dies seit Jahren rechtswidrig unterlassen.“
Kleine Anfrage von Valentin Lippmann (GRÜNE): ‚Funkzellenabfragen in Sachsen 2015‘ (Drs 6/4047)
Hintergrund:
Pressemitteilung vom 24.02.15 zu den erheblichen Zunahmen seit 2012 mit Zahlen zu den Vorjahren