Auch 2016 ist die Zahl der Ermittlungsverfahren in Sachsen, in denen Funkzellenabfragen durchgeführt wurden, weiter gestiegen. Das geht aus der Antwort des Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, hervor:
„Der Anstieg der Ermittlungsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr zwar moderat (360 Ermittlungsverfahren in 2015 und 371 in 2016), hat sich auf aber in einer Höhe stabilisiert, die ich nach wie vor für bedenklich halte. Funkzellenabfragen gehören offenbar zum Standardrepertoire der Ermittlungsbehörden. Die schiere Menge der Ermittlungsverfahren lassen Zweifel daran aufkommen, ob das Instrument der Funkzellenabfragen tatsächlich nur dann eingesetzt wird, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.“
„Wie stark der Grundrechtseingriff in die Rechte Unschuldiger ist, verdeutlichen beispielsweise die Zahlen zu den Funkzellenabfragen im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen des Anschlags auf eine Moschee und auf das Kongresszentrum ICC in Dresden. Dabei wurden 75.219 Verkehrsdaten erhoben, wobei 19.581 Rufnummern betroffen waren. Zu diesen Rufnummern wurden Name, Vorname und Adresse des Anschlussinhabers ermittelt. Gleichwohl bin ich der Auffassung, dass die Schwere eines solchen Delikts eine Funkzellenabfrage rechtfertigen kann, vorausgesetzt eine Sachverhaltsaufklärung auf anderem Wege wäre nicht möglich oder wesentlich erschwert.“
„Wie viele Rufnummern in den anderen Fällen betroffen waren, wurde mir nicht mitgeteilt. Ich habe bereits früher kritisiert, dass die detaillierte Statistik, die bis 2013 geführt wurde, eingestellt wurde. So ist es für mich als Parlamentarier und für die Öffentlichkeit nicht mehr möglich nachzuvollziehen, ob die Ermittlungsverfahren tatsächlich Delikte betrafen, in denen Funkzellenabfragen zulässig sind. Diese Intransparenz absolut unbefriedigend und eines Rechtsstaates unwürdig. Hinzu kommt, dass die sächsische Justiz nach wie vor der Auffassung ist, dass die sie die unschuldig Betroffenen einer Funkzellenabfrage nicht darüber unterrichten müssen. Wenn die Betroffenen von dem Grundrechtseingriff keine Kenntnis haben, können sie auch kein Gericht anrufen, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfen zu lassen. Ich fordere den Justizminister auf, die Praxis der Heimlichtuerei endlich zu beenden und dafür Sorge zu tragen, dass von Funkzellenabfragen nur zurückhaltend Gebrauch gemacht wird und die Betroffenen über die Funkzellenabfragen unterrichtet werden. Dies wird in Sachsen seit Jahren rechtswidrig unterlassen.“
Pressemitteilung mit Vergleichszahlen zu 2015 vom 4. April 2016