Foto: Grüne Fraktion Sachsen

Gesetzentwurf beschränkt die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und ist Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung

Die Pläne der Staatsregierung zur Änderung der Gemeindeordnung und anderer Kommunalgesetze haben gestern mit Stimmen von CDU und SPD den Innenausschuss passiert. Der Gesetzentwurf hatte eigentlich das Ziel, die Rechte der Ortschaftsräte und der Ortsbeiräte (auch als Stadtbezirksbeiräte bezeichnet) zu stärken.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Der Gesetzentwurf wird zum Eigentor für die kommunale Demokratie. Mit den Änderungen wird die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in ihren Gemeinden eingeschränkt und in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen. Gut gedacht, aber schlecht gemacht − anders kann ich die Neuregelungen mit Blick auf die Rechte von Ortschaftsräten und Ortsbeiräten nicht bewerten.“

Zwar wird den kreisfreien Städten nunmehr das Recht eingeräumt, Ortsbeiräte auch zu wählen. Das war aber bereits unter Geltung bisherigen Rechts schon möglich. So hat sich die rot-grün-rote Stadtratsmehrheit in Dresden schon 2014 darauf verständigt, dass aus den bisherigen Ortsämtern Ortschaften mit gewählten Räten und eigenem Budget werden sollen. Diese Änderungen sollten bei der nächsten Kommunalwahl in Kraft treten. Die Einführung der Ortschaftsverfassung für kreisfreie Städte wird nun aber ausgeschlossen.

„Die SPD fällt diesem Vorhaben − das sie auf Kommunalebene selbst mit beschlossen hat − nun in den Rücken. Der Gesetzentwurf zementiert die Ungleichbehandlung von Ortschaften und Ortsteilen. Selbst wenn die Ortsbeiräte nun gewählt würden, hätten sie längst nicht die gleichen Rechte wie die viel einflussreicheren Ortschaftsräte, die beispielsweise eigene Ortsvorsteher wählen dürfen. Offenbar wurde hier für einen schlechten Kompromiss das wichtige Ziel geopfert, die Demokratie in den Kommunen nachhaltig zu stärken.“

„Nicht nur die kreisfreien Städte sind Opfer dieses vollkommen unnötigen Angriffs auf die kommunale Selbstverwaltung. Das Ortschaftsrecht darf zukünftig auch nur noch in Ortsteilen neu eingeführt werden, die nach 1993 eingemeindet wurden. Damit wird den Kommunen die Möglichkeit genommen, nachträglich auf demographische Entwicklungen oder räumliche Entwicklung der Stadt zu reagieren. Zwar versicherten die Vertreter der CDU und der SPD im Ausschuss, dass die bisher eingeführten Ortschaften weiter bestehen dürften, dies ist jedoch ein erster Schritt die Demokratie vor Ort auszuhöhlen.“

„Wir GRÜNEN wollen den Gemeinden die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, welche demokratische Struktur sie vor Ort für sinnvoll halten, ohne dabei vom Landesgesetzgeber reglementiert zu werden. Die Möglichkeit ohne Einschränkungen die Ortschaftsverfassung mit ihren umfassenden Rechten und der zwingenden Wahl von Ortschaftsräten einzuführen, soll erhalten bleiben. Gleichzeitig wollen wir mehr Kommunen ermöglichen, ihre Ortsteile auch ohne die Einführung der Ortschaftsverfassung zu stärken. Allen Gemeinden über 20.000 Einwohner soll es ermöglicht werden, wenn sie dies wollen, Stadtbezirksbeiräte in ihren Ortsteilen zu bestellen, die sich um die lokalen Belange kümmern. Ein entsprechender Antrag von uns fand im Ausschuss keine Mehrheit.“

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