Zur heute verkündeten Abkehr von der sächsischen Extremismuserklärung bei der Förderung sächsischer Demokratieprojekte erklärt Valentin Lippmann, demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Der jahrelange Protest gegen die Abgabe einer solchen Erklärung hatte nun endlich Erfolg. Weder der Druck aus der Opposition in den vergangenen fünf Jahren noch Urteile und Gutachten, die die Rechtswidrigkeit einer solchen Erklärung konstatierten, hatten CDU-Innenminister Markus Ulbig bislang zur Aufgabe der Extremismuserklärung bewegen können.“
„Allerdings bleibt das staatliche Misstrauen gegen sächsische Demokratieprojekte, die sich nicht selten insbesondere gegen Neonazis engagieren, bestehen. So fällt zwar die Unterschrift unter ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO) für Projektträger und ihre Partner weg, gleichwohl werden sie auch künftig verpflichtet zu prüfen, ob es zu Betätigungen gegen die FDGO kommen kann. In Zweifelsfällen müssen Selbstauskünfte zum Verhältnis zur FDGO erteilt werden. Insgesamt soll der gesamte Prüfvorgang dokumentiert werden. Diese Verpflichtung stellt nach wie vor eine große Belastung dar.“
„Ob es letztlich tatsächlich zu einem Gleichlauf mit der Bundesförderung kommt, werden die ersten Zuwendungsbescheide zeigen. Sächsische Alleingänge sind ja auch auf diesem Gebiet keine Seltenheit“, warnt Lippmann.