Rechtsextremismus

In Sachsen wurden 617 Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder verbotener rechtsextremer Organisationen nach dem jeweiligen Verbot eingeleitet

Wie aus der Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) hervorgeht, wurden in Sachsen gegen Mitglieder verbotener rechtsextremer Organisationen nach den Verbotsverfügungen bis November 2016 617 Ermittlungsverfahren mit insgesamt 672 Tatverdächtigen eingeleitet. Über 400 Verfahren entfallen dabei auf die Mitglieder der bereits 2001 verbotenen Skinheads Sächsische Schweiz. Rund 140 Verfahren entfallen auf die Mitglieder der 2006 verbotenen Kameradschaft Sturm 34 (Mittweida). Etwa je 40 Verfahren entfallen auf Mitglieder der 2013 verbotenen Nationalen Sozialisten Döbeln sowie auf die Mitglieder der 2014 verbotenen Nationalen Sozialisten Chemnitz. Für die Mitglieder krimineller Vereinigungen nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch, hierzu gehören u.a. die Hooligans Elbflorenz, geht die Staatsregierung sogar von Ermittlungsverfahren in vierstelliger Höhe aus.  „Die mitgeteilten Zahlen machen deutlich, wie groß das Problem mit gewaltbereiten und straffälligen Neonazis in Sachsen tatsächlich ist“, erklärt Hierzu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. „Die hohe Zahl an Ermittlungsverfahren, die gegen Mitglieder rechtsextremer Organisationen und Mitglieder krimineller Vereinigungen auch nach dem Verbot eingeleitet wurden, zeigt, dass Verbote allein nicht ausreichend sind, um den kriminellen Energien von Neonazis Einhalt zu gebieten. Während es eine spezielle Statistik und Maßnahmen für ausländische Mehrfachintensivtäter  – die sog. Sächsische Kriminalitätsstatistik im Zusammenhang mit dem Themen Zuwanderung – gibt, begehen Neonazis fortwährend Straftaten ohne das ihnen eine solche Aufmerksamkeit zuteilwird.“ „Ein Blick auf die Deliktgruppen zeigt zudem: Neben szenetypischen Straftaten wie Volksverhetzung, Zuwiderhandlungen gegen das Verbot, Propaganda- und auch Körperverletzungsdelikten finden sich in der Übersicht auch Delikte, die Bezüge zur organisierten Kriminalität nahelegen, wie Betrug, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, schwerer Diebstahl und in einzelnen Fällen auch die Verbreitung von Kinderpornographie. Auch Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Erschleichen von Leistungen gehören zu den Deliktgruppen“, erläutert Lippmann.“Die Auswertung der Statistik zeigt, dass die Mitglieder keineswegs nur politisch motivierte Delikte begehen, sondern ein gesteigertes kriminelles Verhalten zeigen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass sich unter den Mitgliedern der verbotenen Organisationen Intensivtäter mit Bezügen zur Organisierten Kriminalität finden.“ „Ich fordere Innenminister Markus Ulbig auf, den Verfolgungsdruck auf neonazistische Strukturen weiter zu erhöhen und dabei verstärkt auch die Verbindungen in Kreise der Organisierten Kriminalität in den Blick zu nehmen“, so der Abgeordnete. 

Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf eine kleine Anfrage: ‚Straffälligkeit von Mitgliedern von in Sachsen verbotenen Organisationen und kriminellen Vereinigungen aus dem rechtsextremen bzw. dem Hooliganmilieu‘ (Drs 6/6729)

 Hintergrund:Im Freistaat Sachsen wurde seit der Wiedervereinigung in vier Fällen ein Verbot einer neonazistischen Gruppierung durch den Innenminister oder den Polizeipräsidenten erlassen. Am 5. April 2011 wurden durch das Innenministerium die Skinheads Sächsische Schweiz verboten und am 26. April 2006 die Kameradschaft Sturm 34 aus Mittweida. Am 12. Februar 2013 verbot der Landespolizeipräsident die Nationalen Sozialisten Döbeln und am 20. März 2014 die Nationalen Sozialisten Chemnitz. Die Verbotsverfügungen bezogen sich stets auf etwaige Nachfolgeorganisationen sowie ein- oder angeschlossene Gruppen. Gegen Mitglieder der SSS und Sturm34 wurde auch Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben.

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