Innenausschuss – Sondersitzung hat Zweifel an Verhältnismäßigkeit des Kessels verstärkt

Foto: Grünes Büro Dresden

Der Innenausschuss des Sächsischen Landtages ist heute zu einer Sondersitzung zusammengekommen. Grund hierfür war das Demonstrationsgeschehen in Leipzig zum sogenannten „Tag X“.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Ausschusssitzung hat unsere vorläufige Einschätzung bestätigt: Die Versammlungsfreiheit ist am vergangenen Wochenende in Leipzig massiv entkernt worden. Die uns heute präsentierten Gefahrenprognosen, die Grundlage für Kontrollbereich und Allgemeinverfügung waren, haben uns zu keinem Zeitpunkt überzeugt. Es entsteht der Anschein, als wollte die Stadt Leipzig lieber ihre Ruhe haben, anstatt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch in schwierigen Situationen hochzuhalten.“

„Zu den konkreten Umständen während der Kesselung sind nach der Sitzung des Innenausschusses viele Fragen offen. Meine grundliegenden Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Kesselung von rund 1.000 Personen haben sich heute verstärkt. Zum Zeitpunkt der Maßnahme muss der Polizei klar gewesen sein, dass sich eine hohe Zahl an Unverdächtigen im Kessel befand, bei denen kein Tatverdacht vorlag. Die Polizei hat es nicht einmal für nötig gehalten, konkret zu zählen, wie viele Menschen sie da eigentlich umschlossen hatte. Hier galt offenbar der Grundatz: Nichts sehen, nichts hören, nichts wissen und weitermachen bis zu Schluss. Dieses Vorgehen ist mit Blick auf die Dauer der Maßnahme und die Beschlagnahme der Mobiltelefone von vielen Eingeschlossenen schlicht unverhältnismäßig. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es vorher erhebliche Gewalt gegeben hat. Es ist das Wesen des freiheitlichen Rechtsstaates, dass polizeiliche Maßnahmen stets verhältnismäßig sein müssen. Ich erwarte in einem freiheitlichen Rechtsstaat auch in schwierigen Lagen von der Polizei ein besonnenes Handeln und nicht eine solche Machtdemonstration.“

Abschließend betont Lippmann: „Wenn Bürgerinnen und Bürger künftig damit rechnen müssen, nur aufgrund der bloßen Teilnahme an einer Versammlung derart unverhältnismäßigen Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesetzt zu werden, kann das ein gravierendes Hindernis zur Teilnahme an der offenen Meinungsbekundung darstellen. Das ist für mich als Vertreter einer Bürgerrechtspartei nicht hinnehmbar.“