Integrierter Bachelor: Echter Standortvorteil für Juristenausbildung in Sachsen

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Der Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung hat in seiner gestrigen Sitzung das „Gesetz zur Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung sowie zur Regelung von Datenübermittlungsbefugnissen der berufsständischen Versorgungswerke bei Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen“ (Drs 7/15952) der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD dem Plenum zum Beschluss empfohlen.

Valentin Lippmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

„Mit dem Vorschlag zur Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung setzen wir ein langjähriges Anliegen der Juristenfakultät der Universität Leipzig und der Studierenden um. Damit verschaffen wir der Juristenausbildung im Freistaat einen echten Standortvorteil. Nach Beschluss im Rechtsausschuss gehe ich von einer zügigen Verabschiedung noch im Dezemberplenum aus.“

„Das Studium der Rechtswissenschaft ist bislang allein auf die erste juristische Prüfung als einzigen Abschluss ausgerichtet. Bis dahin aber haben Studierende der Rechtswissenschaft Studien- und Prüfungsleistungen erbracht, die in anderen Studiengängen die Anforderungen eines Bachelorgrades erfüllen. Gleichzeitig sind in vielen Berufen nur grundlegende juristische Kompetenzen gefordert, die durch einen integrierten Bachelor abgedeckt werden. Diesem Umstand tragen wir mit der neuen Regelung nun Rechnung.“

Weitere Informationen:

Durch die Ergänzung des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Verleihung eines Bachelorgrades an Studierende der Rechtswissenschaft geschaffen werden. Wer alle Zulassungsvoraussetzungen zum ersten Staatsexamen erfüllt und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestanden hat, hat ab 2025 einen Anspruch auf Verleihung eines Bachelorgrades. Die Einzelheiten zum Anspruch und zur Verleihung sollen in einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung geregelt werden.