Justizhaushalt 2023/24 – Wir sorgen für einen modernen und schlagkräftigen Rechtsstaat

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 – HG 2023/24)“ Drs 7/10575 – mit Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drs 7/11501

64. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Montag, 19.12.2022, TOP 1.6 Einzelplan 06 Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Justiz ist ein zentrales Elemente des Rechtsstaats, sie muss Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern erwecken und handlungsfähig sein. Die Justiz muss für sich für einen wehrhaften Rechtsstaat, auch gegenüber Feinden der freiheitlichen Demokratie einsetzen – auch in den eigenen Reihen.

Angesichts der sichtbaren Entwicklungen in Europa und auch in Deutschland, in denen der freiheitliche demokratische Rechtsstaat infrage gestellt wird und Bestrebungen unverkennbar sind, ihn zu unterlaufen, dürfen wir den Rechtsstaat nicht als selbstverständlich betrachten, sondern müssen dafür Sorge tragen, dass dieser funktioniert und wehrhaft bleibt. Dafür sorgen wir als Koalition mit diesem Doppelhaushalt – mit mehr Geld und mehr Stellen für einen modernen und schlagkräftigen Rechtsstaat.

Um zu funktionieren, muss auch die Justiz attraktive Arbeitgeberin sein und mit der Digitalisierung Schritt halten. Die Herausforderungen sind gerade hier groß.

Der Generationswechsel klopft inzwischen unüberhörbar laut an der Tür. In den nächsten Jahren geht ein Großteil der Richter*innen und Staatsanwält*innen in den Ruhestand. Es braucht qualifizierten Nachwuchs und attraktive Arbeitsbedingungen. Wenn in Großkanzleien seit Jahren mit digitalen Akten und work-life-Balance gearbeitet wird, dann ist es nur schwer vermittelbar, warum das bei Gerichten nicht der Fall ist. Für alle Gerichte und Justizbehörden muss gelten: Das Fax-Gerät ist ein Fall fürs Technikmuseum statt für die Geschäftsstelle.

Eine leistungsfähige und zeitgemäß arbeitende Justiz braucht moderne Technik. Bis 2026 werden wir die elektronische Verfahrensakte bei Gericht und Staatsanwaltschaft eingeführt haben. Deshalb sieht der vorliegende Doppelhaushalt insgesamt 90 Millionen Euro für Digitalisierung vor. Mit der Titelgruppe „IT und E -Government“ werden rund 800 Einzelmaßnahmen finanziert, 20 Millionen Euro sind für die E-Akte eingestellt.

Sachsen ist unter den ostdeutschen Bundesländern Spitzenreiter bei der Einführung der E-Akte. Das ist auch ein Verdienst von Katja Meier als Justizministerin, die damit zeigt, dass Sachsen bei wichtigen Zukunftsfragen vorangehen kann.

Nichts geht natürlich ohne Schulungen und Personal und da kommen wir zum Knackpunkt, der auch benannt werden muss. Es fehlen noch immer Personalstellen aus dem „Pakt für den Rechtsstaat“ für die nachgeordneten Bereiche. Hier ist weiterhin auch der Bund in der Plicht zu liefern. Umso wichtiger ist, dass die Hälfte der 120 neuen Stellen für die Digitalisierung vorgesehen ist.

Zum Schluss möchte ich noch zwei Projekte aus dem Haushalt benennen: Die „Elektronische Klausur in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung“, welches wir durch eine Projektstelle im Haushalt verstetigen. Das Projekt ist sehr erfolgreich: Mehr als 95 Prozent der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare nutzten zuletzt diese Möglichkeit, ihre Klausuren am Rechner zu schreiben statt per Hand.

Ebenso haben wir im parlamentarischen Verfahren noch eine Projektstelle geschaffen, die die Kommunen bei der freiwilligen Einführung von Transparenzsatzungen unterstützt. Auch hier geht Sachsen einen Schritt Richtung Zukunft.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit diesem Justizhaushalt stärken wir Sachsens Rechtsstaat und machen ihn fit in Anbetracht großer Herausforderungen.

Vielen Dank!