Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zur Zweiten Beratung des Entwurfs „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 (Haushaltsgesetz 2021/22 – HG 2021/22)“ – Einzelplan 06 Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
30. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 19.05.2021, TOP 1.6
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der demokratische Rechtsstaat braucht eine gut ausgestattete Justiz. Nur mit einer verlässlich arbeitenden dritten Gewalt kann unser Rechtsstaat funktionieren. Gerade die dritte Gewalt ist jener Bereich des Staates, in dem die Bürgerinnen und Bürger sehr sensibel auf fehlende Verlässlichkeit reagieren – wenn beispielsweise Verfahren übermäßig lange dauern und, wie beim jüngst doch noch zu Ende gegangenen Verfahren gegen die Mitglieder der „Faust des Ostens“, zu milden Urteilen für die Täter führen.
Personal ist somit gerade im Bereich der Justiz keine abstrakte Größe, sondern die entscheidende Funktionsbedingung von Rechtsstaatlichkeit. Über die Verbesserung der Personalausstattung in der Justiz reden wir hier im Freistaat schon eine Weile. Wir wissen es: 2030 gehen 60 Prozent in den Ruhestand. 400 bis 700 Richterinnen und Richter werden dann aufhören. Es braucht eine vorausschauende Personalplanung, die dieser Haushalt – trotz der Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie – angeht. Allerdings können wir auch mit diesem Haushalt aufgrund der finanziellen Folgen der Pandemie nicht alle personellen Aufstockungen in der Justiz realisieren, die zweifelsohne notwendig wären.
Ein außerordentlicher Erfolg dieser Koalition, der sich nicht nur, aber vor allem auch im Justizhaushalt niederschlägt, ist die Streichung aller kw-Vermerke. Besonders stark war der Justizhaushalt mit 468 kw-Vermerken betroffen, das waren mehr als die Hälfte aller Vermerke. Dieser Punkt war uns als BÜNDNISGRÜNEN besonders wichtig, denn er ist ein entscheidender Punkt für eine personelle Stärkung. Wir müssen in der Lage sein, Menschen, die wir hier gut für die Gerichte, Staatsanwaltschaften und den Justizvollzug ausgebildet haben, auch eine Stelle anzubieten und sie hier zu halten.
Ein konkreter Stellenaufwuchs, der mir wichtig erscheint, sind zusätzliche vier Stellen im Bereich Hass im Netz/Cyberkriminalität. Mit dem auf Bundesebene verabschiedeten Gesetz gegen Hass im Netz ist dies dringend erforderlich. Wir können Betroffene von Hasskriminalität nur schützen, wenn wir tatsächlich die Taten auch schnell verfolgen können.
Ein wesentlicher Punkt für die sächsische Justiz ist die Digitalisierung. Bis 2026 sind wir gesetzlich verpflichtet, die E-Akte einzuführen. Dazu gehört auch eine komplette Digitalisierung der Arbeitsabläufe der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Hier stellt der vorliegende Haushalt mit rund 60 Millionen ausreichende Mittel zur Verfügung, um dieses Ziel auch zu erreichen.
Ein kleiner, aber wichtiger Punkt, den wir als Koalition mit einem Änderungsantrag eingebracht haben, ist eine Projektstelle für den periodischen Sicherheitsbericht. Dieser soll zukünftig für ein umfassendes Gesamtbild bei der Kriminalstatistik auch im Justizbereich nachvollzogen werden.
Alles in allem ist dies ein Justizhaushalt, der sich sehen lassen kann. Gerade in Anbetracht der Herausforderungen in der Corona-Pandemie. Zu allem Weiteren wird die Kollegin Hammecke in der zweiten Runde ausführen.