Karenzzeit – Koalition wird klare und rechtssichere Regelung vorlegen

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zur Zweiten Beratung des Entwurfs

„Gesetz über die Karenzzeit von Mitgliedern der Sächsischen Staatsregierung“ (Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, Drs 7/681), 12. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 15.07.2020, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

meine letzte Rede zu diesem Thema – es ging um den Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion zur Einführung einer Karenzzeitregelung in Sachsen – ist ziemlich genau ein Jahr her. Ich sprach von Transparenz des Regierungshandelns und von Vertrauen in die Politik;

darüber, dass nicht viel dieses Vertrauen in die Politik stärker untergräbt, als ein Minister oder eine Ministerin, die kurz nach dem Ausscheiden aus dem Amt in einen lukrativen Job in der Wirtschaft wechseln. Der Verdacht, dass sie das tun, weil ihre vorherige Regierungstätigkeit in einem direkten Zusammenhang mit ihrer neuen Tätigkeit steht, ist nicht selten unbegründet, lässt sich zumindest aber leicht unterstellen.

Ich habe damals die Fälle Schröder und Gazprom, Pofalla und die Deutsche Bahn, Niebel und Rheinmetall als prominente Beispiele aufgezählt. Das schien damals weit weg, Bundespolitik.

Kaum einer konnte ahnen, dass die Debatte sich wenige Monate später auch im Freistaat entzünden würde. Denn der ehemalige Ministerpräsident Sachsen, Stanislav Tillich, wurde 20 Monate nach seinem Rücktritt als Ministerpräsident und 9 Monate nach Vorlage des Abschlussberichts der Kohlekommission, in der er Vorsitzender war, Aufsichtsratsvorsitzender der MIBRAG, der Mitteldeutschen Braunkohlegesellschaft. Daran gab es nicht wenig Kritik. Immerhin hatte Tillich sowohl als Ministerpräsident als auch als Co-Vorsitzender der Kohlekommission Entscheidungen getroffen, von denen die MIBRAG direkt profitiert hat.

Der Weg Tillichs vom Ministerpräsidenten, über den Vorsitz in der Kohlekommission hin zum lukrativen Wirtschaftsposten bei der MIBRAG, hatte für viele den bitteren Beigeschmack des Seitenwechsels zum eigenen Vorteil.

Der Fall hat zusammen mit den vielen anderen Beispielen gezeigt, dass es auch in Sachsen eine Regelung braucht, die dem Ministerpräsidenten, den Ministerinnen und Ministern der amtierenden Staatsregierung – also all denen, die an Entscheidungen in diesem Land mitwirken – eine Karenzzeit verordnet, die dann eintritt, wenn Sie sich wirtschaftlich auf einem Gebiet betätigen, für das sie bereits in ihrer Amtszeit verantwortlich waren. Das haben wir aus guten Gründen bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.

Nun hat die LINKE ihrerseits bereits einen Gesetzentwurf für ein Karenzzeitgesetz vorgelegt. Im Sinne eines produktiven Wettbewerbs um die beste Regelung begrüße ich den Gesetzentwurf ausdrücklich.

Der von der LINKEN vorgelegte Gesetzentwurf lehnt sich insoweit an der Thüringer Regelung an und entspricht im weitesten Sinne den inhaltlichen Anforderungen, die auch die BÜNDNISGRÜNEN an eine Karenzzeitregelung stellen. Ein paar Dinge würden wir anders regeln und das führt, vorweggenommen auch dazu, dass wir nicht zustimmen werden.

Wir würden eine Abkühlungsphase nämlich von 36 Monaten bevorzugen, weil sie dem Ziel, zu verhindern, dass Regierungsmitglieder in ihrer Amtszeit Entscheidungen mit Blick auf ihren zukünftigen Arbeitgeber fällen, näher kommt, als lediglich 24 Monate. Das hat auch der Sachverständige Dr. Jäckle nochmal unter Verweis auf die prominenten Fälle Bahr, Niebel, Schröder, Tillich und Pofalla deutlich gemacht. Und wir würden auch das Gremium etwas kleiner halten – aber das ist Geschmackssache. Die etwas befremdliche Zuständigkeit des Ministerpräsidenten über die Entscheidung der Karenzzeit haben sie nun mit einem Änderungsantrag dahingehend korrigiert, dass nunmehr die gesamte Staatsregierung entscheiden müsse. Das ist in jedem Falle vorzugswürdig.

Darüber hinaus hat der Gesetzentwurf einige rechtliche Mängel. Die kann man auch nicht einfach als nebensächlich abtun, denn wir sind hier im Bereich erheblicher Eingriffe in die Berufsfreiheit. Da kann man nicht einfach mal mit der Keule durchgehen, sondern muss präzise arbeiten. Insoweit sind Unklarheiten zur Möglichkeit der Untersagung unentgeltlicher Tätigkeiten genauso keine Lappalien wie mangelnde Präzision bei der Möglichkeit der Verlängerung der Untersagung für ein Mitglieder der Staatsregierung.

Wir haben als Koalition vereinbart, eine Karenzzeitregelung für Mitglieder der Staatsregierung einzuführen. Ein Regelung, die klar und rechtssicher ist.

Der Konkretisierung über diese Vereinbarung und der Diskussion darüber wollen wir nicht vorgreifen, aber wir haben den Anspruch es noch ein Stück besser zu machen als DIE LINKE. Wir BÜNDNISGRÜNE können dem Gesetzentwurf daher – bei aller inhaltlicher Übereinstimmung – nicht zustimmen.