Zu den Ankündigungen des sächsischen Innenministeriums zur Erstellung der Gefahren- und Risikoanalyse und zur Vorlage der Novelle des Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes erklärt Valentin Lippmann, innenpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Der Vorwurf aus dem Katastrophenschutz, dass es in Sachsen keine umfassende Gefahrenanalyse gibt, ist leider weiterhin zutreffend. Gerade mit Blick auf die Folgen des Klimawandels, die sich in Waldbränden und Starkregenereignissen immer deutlicher zeigen, aber auch auf die Gefahrenpotenziale, die mit der zunehmenden Digitalisierung einhergehen, ist eine solche Analyse aber unabdingbar.“
„Im Koalitionsvertrag haben wir eine umfassende Risiko- und Gefahrenbeurteilung vereinbart. Diese muss nicht nur zügig vorgelegt werden, sondern auch die notwendige Tiefe und Qualität haben, damit sie einen echten Mehrwert für den Brand- und Katastrophenschutz in Sachsen entfaltet. Ohne eine wissenschaftliche und gemeindescharfe Beurteilung der jeweiligen Gefahren und Risiken im Freistaat und den damit verbundenen Anforderungen würde eine solche Risiko- und Gefahrenbeurteilung andernfalls schnell zum Papiertiger werden.“
Abschließend erklärt Lippmann: „Die Novelle des Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes wird mit Blick auf die großen Herausforderungen immer dringender. Gerade die damit verbundenen Verbesserungen für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz und auch die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst dulden keinen weiteren Aufschub.“
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