Kommunalrecht II – Gesetzentwurf der LINKEN stärkt Räte und Fraktionen sowie die direkte Demokratie

Rede des Abgeordneten Lippmann zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Mitwirkungsmöglichkeiten der ehrenamtlichen Gemeinde- und Kreisräte sowie zur erleichterung der Verfahren zur Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern an den lokalen Entscheidungen im Freistaat Sachsen“
64. Sitzung des Sächsischen Landtags, 13. Dezember, TOP 5

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

der Gesetzentwurf der LINKEN schließt nahtlos an die vorhergehende Diskussion zum Kommunalrecht an und hebt sich wohltuend von der technokratischen Uninspiriertheit der Koalition und der Staatsregierung ab. Es werden mit dem Gesetzentwurf zentrale Probleme des Kommunalrechts angegangen, anstatt nur den „status quo“ zu verwalten und die demokratische Mitbestimmung ohne Grund auszuhöhlen.

Er enthält konkrete Vorstellungen zur Stärkung der Rechte der Räte und Fraktionen, zur Verbesserung der direkten Demokratie und zur Weiterentwicklung der Arbeitnehmerentsendung in kommunalen Aufsichtsräten.

Es gibt dringenden und grundsätzlichen Handlungsbedarf bei den genannten Punkten. Denn: Wo leben wir denn, wenn der Gemeinderat quasi nach Mehrheitslage und nach Gutdünken entscheiden kann, unter welchen Voraussetzungen man eine Fraktion bilden darf. Eine Regelung, wonach die Mehrheit über die Gewährung von Minderheitenrechten entscheidet, hat mit Demokratie nichts zu tun. Deswegen begrüßt meine Fraktion die gesetzliche Festschreibung der Fraktionsgröße – auch wenn wir die konkrete Formulierung anders fassen würden.

Und klar muss auch sein, dass es eine Pflicht zu Finanzierung der Fraktionen geben muss, damit diese überhaupt in die Lage kommen können, einen Gegenpol zur Verwaltung zu setzen.

Auch bei den Bürgerbegehren gibt es Handlungsbedarf. Wer es mit der kommunalen Demokratie ernst meint, muss den Menschen vor Ort die Möglichkeit geben sich zu beteiligen, ihre Vorschläge einbringen zu können.

Wenn Staatsregierung und Koalition hier nicht immer nur Sonntagsreden halten würden, dann wäre es die schiere Selbstverständlichkeit, das Quorum vom 10 Prozent für Bürgerbegehren in allen Kommunen herabzusetzen und den gegenwärtigen undemokratischen Irrweg zu verlassen.

Allerdings beginnt hier, werte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, unser Problem mit dem Gesetzentwurf. Sie sehen unterschiedlich hohe Quoren für die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Gemeinden vor, einmal 3 Prozent und einmal 5 Prozent. Das ist absurd. Die Grundsätze der demokratischen Mitbestimmung in Dresden sind doch keine anderen als in Klipphausen. Hier muss gleiches Recht für alle gelten und nicht die nächste lex Dresden, Chemnitz oder Leipzig geschaffen werden.

Darüber hinaus treffen auf ihren Gesetzentwurf leider auch Teile der Kritik am soeben beschlossenen Gesetzentwurf der Staatsregierung zu. Auch sie schaffen ohne Not und Sinn einen gesetzgeberischen Hybrid zwischen der Ortschaftsverfassung und der Stadtbezirksverfassung. Um es noch einmal deutlich zu sagen: meine Fraktion sieht hier keinen Bedarf die Rechtslage zu ändern, sondern nur, sie endlich mit Leben zu erfüllen.

Deshalb werden wir uns – trotz vieler wichtiger Punkte in Ihrem Gesetzentwurf – nur der Stimme enthalten können.

Vielen Dank.

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