Der Ausschuss für Inneres und Sport des Sächsischen Landtages hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Gesetzentwurf zur sogenannten Kommunalrechtsnovelle beschäftigt.
Dazu erklärt Franziska Schubert, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wir stehen als Bürgerrechtspartei ganz klar dafür, dass sich Menschen direkt einbringen können. Die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger ist für uns BÜNDNISGRÜNE ein elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Deshalb haben wir uns in der Koalition gemeinsam vorgenommen, die Informations- und Teilhaberechte aller Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Es ist unser Ziel, mehr direkte Demokratie auf kommunaler Ebene umzusetzen. Mit der Kommunalrechtsnovelle machen wir das jetzt. Dass wir dieses Vorhaben nun angehen und mit konkreten Maßnahmen untersetzen, ist für die Menschen in Sachsen eine Chance, aktiver an demokratischen Entscheidungen mitzuwirken. Wir haben das versprochen, auch in unserem BÜNDNISGRÜNEN Wahlprogramm, und wir halten dieses Versprechen.“
„Nirgendwo können die Bürgerinnen und Bürger demokratische Prozesse und politisches Engagement unmittelbarer erleben als vor Ort in ihren Kommunen. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Anspannung ist es wichtiger denn je, die Menschen vor Ort zu hören und sie besser einzubinden. Wir stärken damit die Kommunen als Herzkammern unserer Demokratie. Mit der Kommunalrechtsnovelle werden bessere Bürgerbeteiligung, eine starke kommunale Demokratie und mehr Transparenz konkret spürbar.“
Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion, ergänzt:
„Mit der Kommunalrechtsnovelle sollen besonders jene Menschen gestärkt werden, die das Ziel haben, ihre Ideen für eine bessere Gesellschaft vor Ort umzusetzen. Sie sollen sich künftig noch wirkungsvoller einbringen können, beispielsweise durch erleichterte Bürgerbegehren oder Bürgerentscheide und die Möglichkeit von Bürgerbeteiligungssatzungen. Zudem sollen demokratische Prozesse künftig noch transparenter ablaufen, beispielsweise sollen Beratungsunterlagen kommunaler Räte künftig generell veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollen unter anderem alle Fraktionen in Gemeinde- und Kreisräten Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht und eine gesicherte Fraktionsfinanzierung haben. Diese Kommunalrechtsnovelle ist ein Meilenstein für mehr Demokratie in den Kommunen.“
„Mit dem Auslaufen der epidemischen Lage auf Bundesebene entfiel die rechtliche Grundlage, in den Kommunen und Landkreisen digitale Ratssitzungen durchzuführen. Durch die nun vorgenommenen Änderungen des Kommunalrechtes schaffen wir diese Möglichkeit zukünftig bei Notlagen wieder, unabhängig der Festellung des Bundestages, und vereinfachen das Verfahren.“
„Wir haben als Koalition nach der Anhörung in einigen Punkte noch einmal substanzielle Änderungen vorgenommen und sind Wünschen aus der kommunalen Familie nachgekommen. So wird die Möglichkeit für die Großstädte geschaffen, die Zahl der Beigeordneten auf acht zu erhöhen und Livestreams von Stadtratssitzungen werden auf eine solide rechtliche Grundlage gestellt.“
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