Das Sächsische Kabinett hat heute beschlossen, die sogenannte Kommunalrechtsnovelle – Drittes Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts dem Landtag als Gesetzentwurf zuzuleiten. Thomas Rechentin, Amtschef im Sächsischen Staatsministerium des Innern, hat den Entwurf in der Kabinettspressekonferenz vorgestellt.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wir BÜNDNISGRÜNE sind in Sachsen angetreten, die Informations- und Teilhaberechte von Bürgerinnen und Bürgern sowie der kommunalen Räte deutlich zu stärken. Die Novellierung des Kommunalrechts ist ein zentrales Projekt des Koalitionsvertrages für mehr Bürgerbeteiligung, Demokratie und Transparenz. Ich bin froh, dass wir dieses Projekt jetzt gemeinsam angehen und das Kommunalrecht an wichtigen Stellen modernisieren.“
„Demokratie funktioniert nur mit engagierten Menschen, die das Ziel haben, ihre Ideen für eine bessere Gesellschaft vor Ort umzusetzen und etwas bewegen können. Doch die Hürden der Mitbestimmung sind aktuell noch zu hoch, weshalb viele gute Ideen der Bürgerinnen und Bürger schon im Ansatz scheitern. Damit sich diese Menschen noch wirkungsvoller einbringen können, wollen wir beispielsweise die Quoren für Bürgerbegehren oder Bürgerentscheide senken und die Möglichkeit von Bürgerbeteiligungssatzungen schaffen. Außerdem sollen Beratungsunterlagen kommunaler Räte künftig generell veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollen unter anderem alle Fraktionen in Gemeinde- und Kreisräten Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht und eine gesicherte Fraktionsfinanzierung haben.“
„Bessere Bürgerbeteiligung, eine stärkere kommunale Demokratie und mehr Transparenz werden mit dieser Novellierung konkret spürbar. Und das stärkt die Kommunen als Herzkammern unserer Demokratie.“