– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Abgeordnete,
der Gesetzentwurf der AfD behandelt ein durchaus sensibles Thema, welches immer wieder starke politische Auseinandersetzungen hervorruft. Denn die Frage, ob Bürgermeister in Kreistagen sitzen dürfen, ist vor allem eine politische Glaubensfrage.
Um es zu Beginn deutlich zu sagen: auch uns GRÜNEN bereitet die verhältnismäßig hohe Zahl an Bürgermeistern in den Kreistagen durchaus Sorge. Unabweisbare Interessenkonflikte sind in dieser Konstellation vorprogrammiert, selbst, wenn es sich nicht um direkte Befangenheiten handelt.
In der Problemanalyse kann man daher noch ähnlicher Auffassung wie die Einbringerin des Gesetzesentwurfs sein, in der Umsetzung der Lösung allerdings nicht mehr.
Wir werden den Gesetzentwurf der AfD ablehnen.
Zu einen, weil Sie als AfD vollkommen inkonsequent sind. Bei dem Problem der Doppelbürgermeisterschaften haben Sie noch die Freiheit der Wahlentscheidung hochgehalten, bei den Kreistagsmitgliedern soll diese nun eingeschränkt werden.
Inkonsequente Heuchelei ist das, bei der Sie von uns nicht erwarten können, dass wir die Hand dafür heben.
Zum anderen, weil sich das Problem nicht durch die Gesetzgebung lösen lässt. Das hat auch die Vielzahl von diesbezüglichen Vorhaben in anderen Bundesländern gezeigt, und das ist auch die Schlussfolgerung, die ich zunehmend für meine Fraktion ziehen muss.
Mit ihrem Gesetzentwurf, der bloß Hinderungsgründe für die Mandatsannahme regelt, laden Sie die Unklarheit schlussendlich bei den Wählerinnen und Wählern ab. Denn: wählen können Sie einen Bürgermeister bei der Kreistagswahl nämlich immer noch. Ob er dann sein Mandat nicht antritt oder gar vom Amt des Bürgermeisters zurücktritt, muss ihnen vorher niemand sagen. Am Ende fühlen sich die Wählerinnen und Wähler verschaukelt, die einen Bürgermeister in den Kreistag gewählt haben, der dann das Mandat nicht annimmt.
Sie lösen auch nicht das existierende Problem, dass viele Kreistagslisten von der Bekanntheit und Beliebtheit von Bürgermeistern profitieren, die am Ende nur pro forma als Scheinkandidaturen auf der Liste stehen. Dies können sie gesetzgeberisch auch gar nicht lösen, da alles andere ein schwerer Eingriff in die Wahlgrundsätze wäre.
Das Problem lässt sich also nicht durch Gesetze lösen. Für uns ist daher klar: Die Frage, ob zu viele Bürgermeister in den Kreistagen sitzen, muss politisch bearbeitet werden. Durch die Wählerinnen und Wähler. Durch Aufzeigen von Problemen im Wahlkampf und in der täglichen politischen Auseinandersetzung und nicht über solche untauglichen Gesetzentwürfe.
Vielen Dank.
Rede des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) zum Gesetzentwurf zur Änderung der Sächs. Landkreisordnung der Fraktion AfD (Drs 6/4853)
48. Sitzung des Sächsischen Landtags, 01. Februar 2017, TOP 3