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Lobbyregister – Ein eigenes Gesetz für ein Lobbyregister schafft Rechtssicherheit

Zum heute im Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss diskutierten Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags um ein Lobbyregister zu ergänzen, erklärt Valentin Lippmann, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Intention, ein Lobbyregister in Sachsen einzurichten, wonach Vereine, Verbände und sonstige Interessenvertretungen ihre Lobbytätigkeit offenlegen müssen, teilen wir ausdrücklich. Deshalb haben wir uns als BÜNDNISGRÜNE auch für eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag stark gemacht, ein solches Lobbyregister in Sachsen einzuführen. Damit ist klar: Sachsen wird ein Lobbyregister bekommen.“

„Leider hat die LINKE einen Antrag vorgelegt, der weder rechtlich zulässig war, noch inhaltlich hinreichend fundiert. Bei allem Verständnis für den Wunsch nach einer schnellen Lösung, können wir dabei weder die Geschäftsordnung des Landtages dehnen bis es passt, noch gut gemeinte, aber nicht vollständig durchdachte Vorschläge beschließen.“

„Der Antrag entsprach in der heute abgestimmten Fassung nicht den Anforderungen zur Änderung der Geschäftsordnung. Gleichfalls halten wir die Geschäftsordnung des Landtages als reines Binnenrecht des Parlamentes nicht für den richtigen Ort für ein Lobbyregister. Es bedarf unserer Ansicht nach einer gesetzlichen Grundlage, also eines eigenen Gesetzes für die Errichtung eines solchen Lobbyregisters, um die notwendige Rechtssicherheit zu schaffen. Zudem fehlten uns konkrete Regelungen, etwa zur Definition von Interessensvertretung, der Notwendigkeit der Eintrag für Anhörungen und zur Einführung eines Verhaltenskodexes.“

„Gleichwohl begrüßen wir die angestoßene Diskussion und drängen darauf, dazu als Koalition alsbald einen eigenen Vorschlag vorzulegen.“

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