„Der Handel mit Meldedaten in Sachsen darf nicht weiter verlängert werden.“ Das fordert Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
Zum von CDU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der melderechtlichen Regelungen in Sachsen erklärt er:
„CDU und SPD verhindern mit diesem Gesetzentwurf den effektiven Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Werbeunternehmen. Diese dürfen nun munter weiter massenhaft Melderegisterauskünfte einholen und zu Werbezwecken verwenden. Dass das sehenden Auges zugelassen wird, zeigt, dass der Datenschutz in dieser Koalition wenig Relevanz hat.“
Erst im vergangenen Jahr hatten die GRÜNEN im Sächsischen Landtag eine landesrechtliche Regelung gefordert, mit der Melderegisterauskünfte zu Werbezwecken bereits jetzt grundsätzlich nur nach Einwilligung erteilt werden dürfen. Sie hatten vorgeschlagen, den Wortlaut des künftigen Paragraf 44, Absatz 3 Bundesmeldegesetz in das sächsische Ausführungsgesetz zu übernehmen, um den Meldehandel für Werbezwecke bis zum Inkrafttreten der bundesrechtlichen Regelung von der Einwilligung der Betroffenen abhängig zu machen.
„Wir wurden damals vertröstet, die Regelung trete im Frühjahr 2015 in Kraft. Nun hat der Bundesgesetzgeber die Verschiebung des Inkrafttretens des Bundesmeldegesetzes von April auf November 2015 beschlossen. Die sächsische CDU/SPD-Koalition geht diese Verschiebung ohne jede Skrupel mit, statt eine wirksame Übergangsbestimmung zu erlassen, die bereits jetzt die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen schützt und dem Adresshandel einen Riegel vorschiebt.“
„Wir GRÜNEN wollen nicht warten, bis alle Bürgerinnen und Bürger gläsern sind. Wir werden im Gesetzgebungsverfahren wieder einmal entsprechende Änderungsanträge für eine Einwilligungslösung stellen, um dem Recht auf Datenschutz bereits jetzt zur Geltung zu verhelfen.“
Der Gesetzentwurf von CDU und SPD wird am Donnerstag im Innenausschuss behandelt.
Gesetzentwurf der Koalition
GRÜNER Antrag aus der 5. Wahlperiode (2014)