Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD „Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes“ (Drs 7/3820)
19. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 16.12.2020, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Thema Bürokratieabbau wird bekanntlich stets großgeschrieben. Dabei ist das Gefühl, was als bürokratisch gilt, stets ein sehr subjektives. Sachsen hat mit der Einführung des Normenkontrollrates als erster Bundesland versucht, die Diskussion über Bürokratie – nach Absurditäten wie dem Paragraphenpranger – zu versachlichen und hat mit dem Normenkontrollrat ein zentrales Gremium zur Bewertung des Erfüllungsaufwands für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung geschaffen.
Das Gremium hat sich in den letzten Jahren grundsätzlich bewehrt und so manche Verwaltungsvorlage – mal zu recht und mal unrecht – kritisiert.
Wir hatten in der Vergangenheit als Bündnisgrüne unsere Kritikpunkte am Normenkontrollrat weniger als Institution, sondern vor allem an seiner Ausgestaltung und der Besetzung. Insofern war es richtig und gut, den Normenkontrollrat dahingehend zu evaluieren, ob und wie die Arbeit fortgeführt werden soll.
Sie haben es sicher aus der Presse entnommen oder das Gutachten selbst gelesen: Es gab einige Punkte, die dabei intensiv diskutiert wurden. Zum Beispiel ob das Prüfrecht des Normenkontrollrates auf Gesetze beschränkt werden soll oder das der Rat selbst zunehmend „Opfer der Bürokratie“ wird.
Im Ergebnis der Evaluation und der Diskussionen hat sich die Koalition auf eine moderate Weiterentwicklung des Normenkontrollrates verständigt.
Sowohl vom Gutachten als auch von den Sachverständigen wurde begrüßt, den Rat geschlechterparitätisch zu besetzen. Bevor einige unter Ihnen nun Schnappatmung bei dem Wort bekommen, möchte ich den Sachverständigen Dose zitieren: „Frauen und Männer sind gleichermaßen von Gesetzen betroffen“ – welch Überraschung. Der nationale Normenkontrollrat sowie der Rat in Baden-Württemberg haben beide sogar eine Frau als Vorsitzende beziehungsweise stellvertretende Vorsitzende und man staune, es funktioniert. Ich denke dem Vorbild kann auch Sachsen folgen.
Wenn wir dabei sind, dann öffnen wir die Mitglieder auch gleich für zivilgesellschaftliche Gruppen. Auch hier kann ich dem Sachverständigen Dose zustimmen, der darauf hinweist, dass bereits jetzt verschiedene gesellschaftliche Bereiche abgedeckt sind. Aber es ist sinnvoll, sich auch für andere Bereiche zu öffnen, die den wissenschaftlichen Sachverstand um weitere Kompetenzen erweitern.
Mit dem vorliegenden Gesetz erweitern wir das Prüfrecht von kabinettspflichtigen Rechtsverordnungen auf alle Rechtsverordnungen. Dieser Punkt war ja besonders umstritten.
Das Gutachten schlug vor, alle Rechtsverordnungen aus dem Prüfrecht auszunehmen. Das wurde in der Anhörung von allen Sachverständigen einstimmig abgelehnt. Denn gerade bei den Verordnungen entstehe der meiste Erfüllungsaufwand, was an Beispielen wie der ÖPNV-Finanzierungsverordnung oder der Zuschussverordnung zum Gesetz zu Schulen in freier Trägerschaft festgemacht wurde. Insofern sind wir den Sachverständigen gefolgt, denn die bisherige Unterscheidung in kabinettspflichtig oder nicht-kabinettspflichtig erscheint doch willkürlich
Das heißt nicht, dass der Rat nun mit einer Fülle an Prüfaufträgen überfrachtet wird. Ein Prüfrecht ist keine Prüfpflicht und der Rat kann selbst auswählen, was er überprüft.
Hier sollte der Normenkontrollrat den Ministerien aber eine Übergangszeit geben, um zukünftig bei allen Rechtsverordnungen den Erfüllungsaufwand darzustellen und bereits in Arbeit befindliche Rechtsverordnungen nicht verzögern. Dies ist eine Frage der Umsetzung, die ich hier sehr deutlich anmahnen möchte.
Ferner erhält der Rat ein Initiativrecht, bereits bestehende Regelungen in Einzelfällen zu überprüfen. Überdies erhält der Landtag die Jahresberichte.
Da das Prüfrecht nun auch ausgeweitet wurde, halten wir es für sinnvoll, das Gesetz erneut zu evaluieren und dann die Evaluation aus Baden-Württemberg mit einzubeziehen. Aus diesem Grund ist es auch sinnvoll das Gesetz noch einmal zu befristen.
Vielen Dank.