Zur Bekräftigung des Innenministers Prof. Roland Wöller, die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen und einem entsprechend im Bundesrat zuzustimmen, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Ich halte nichts davon, eine als nicht verfassungswidrig verbotene Partei von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Die entsprechende Neuregelung im Grundgesetz, wonach verfassungsfeindliche Parteien unterhalb der Schwelle des Parteiverbots sanktioniert werden können, wird in der Umsetzung die gleichen rechtlichen Probleme aufwerfen, die sich auch schon bei dem zweimal gescheiterten Verbotsverfahren gegen die NPD gezeigt haben. Dabei stellt sich die Frage, wo fängt Verfassungsfeindlichkeit an und wo hört Meinungsfreiheit und Parteienprivileg auf?“
„Rechtsextremes und rassistisches Gedankengut bekämpft man mit Haltung und täglichem Widerspruch, ansonsten vergiftet es unsere Demokratie schleichend. Das können wir tagtäglich in Sachsen wahrnehmen, mit oder ohne NPD. Der Innenminister sollte sich zunächst in Haltung und Widerspruch üben und sich nicht ins nächste verfassungsrechtliche Abenteuer wegen einer mittlerweile unbedeutenden Partei stürzen.“
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