Fünf Jahre nach der Selbstenttarnung und dem Bekanntwerden der Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) mahnt Valentin Lippmann, Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im NSU-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages, das Erstarken der rechtsextremistischen Szene in Sachsen ernst zu nehmen, Menschen mit Migrationshintergrund, die in Sachsen leben, zu schützen und die Aufarbeitung der Versäumnisse der Sächsischen Staatsregierung bei der Verfolgung der Mitglieder und Unterstützer des NSU voranzutreiben.
„Sachsen war nicht ohne Grund der Ruhe- und Rückzugsort der Mitglieder des NSU, sie fanden in der gut vernetzten starken rechtsextremen Szene zahlreiche Unterstützer. Die aktuellen Entwicklungen dieser Szene in Sachsen, ihre Professionalisierung und Hineinwirken in die Mitte der Gesellschaft sind guter Nährboden für rechtsterroristische Gewalt – möglicherweise noch mehr als Ende der 90er Jahre. Die erste Lehre, die nach dem Bekanntwerden des NSU hätte gezogen werden müssen, nämlich dass das Erstarken der rechtsextremen Szene nicht unterschätzt werden darf und gegen ihre Strukturen und Akteure ein konsequenter Verfolgungsdruck aufrecht erhalten werden muss, haben Teile der sächsischen Polizei und Ermittlungsbehörden leider bis heute nicht verstanden. Anders kann man sich beispielsweise die Verharmlosung gewaltbereiter Rechtsextremer als >>event-orientiert<< oder die allererste Sorge einiger CDU-Politiker um das Image Sachsens nicht erklären.“
„Auch eine weitere naheliegende Schlussfolgerung, der besondere Schutz von Menschen mit Migrationshintergrund, die in Sachsen leben, wurde nicht konsequent gezogen. Es sind die Bilder von Heidenau, Clausnitz und Bautzen, die mich zweifeln lassen, ob Sachsens Polizei in der Lage ist, diesen Schutz zu gewährleisten. Hier müssen weitaus größere Anstrengungen als bislang unternommen werden. Die Polizei muss hinsichtlich ihrer interkulturellen Kompetenz weitergebildet, aber in erster Linie muss mehr Polizei zum Schutz eingesetzt werden.“
„Schließlich steht sowohl der Sächsische NSU-Untersuchungsausschuss als auch die Staatsregierung vor der großen Aufgabe, die Versäumnisse bei der Verfolgung der Mitglieder und Unterstützer des NSU aufzuklären. Das ist erst zu einem Bruchteil geschehen. Auch die Versäumnisse der Staatsregierung nach dem Auffliegen des NSU, insbesondere die Vernichtung von aufklärungsrelevanten Akten und die unterlassenen Maßnahmen zur Verhinderung solcher terroristischer Verbrechen, bedürfen einer weiteren Untersuchung.“