Parlamentsbeteiligung – Es braucht endlich ein gesetzlich geregeltes Verfahren

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE „Gesetz zur Beteiligung des Landtages bei Maßnahmen der Staatsregierung nach dem Infektionsschutzgesetz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Infektionsschutz-Beteiligungsgesetz –SächsIfSBetG)“ (Drs 7/2259)

19. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 16.12.2020, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

seit Montag dieser Woche gilt in Sachsen eine Rechtsverordnung, die so schwere Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates vornimmt, wie noch nie eine zuvor. Eine Verordnung, die teils scharfe Ausgangsbeschränkungen beinhaltet, die einmal mehr unsere Interaktion mit unseren Freund*innen und Familien regelt, die Geschäfte und Restaurants schließt und die Versammlungsfreiheit beschränkt. All dies passiert zum notwendigen Schutz unserer Gesundheitsversorgung und von Leib und Leben.

Und auch wenn ich viele der Maßnahmen für richtig halte, gleichwohl bei einigen auch gravierende verfassungsrechtliche Fragen habe, so treibt mich und meine Fraktion seit dem Sommer die gleiche Frage um. Kann und darf man derartige Grundrechtseingriffe vornehmen, ohne das Parlament umfassend einzubinden? Wir BÜNDNISGRÜNEN meinen dazu ganz klar: Nein. Derartige Maßnahmen müssen einer parlamentarischen Auseinandersetzung unterworfen werden, weil es hier um schwerste Grundrechtseingriffe geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit im März die ersten dieser Verordnungen in Kraft getreten sind, haben wir BÜNDNISGRÜNE deshalb die rechtliche Beteiligung des Landtags gefordert. Und ich möchte hier deutlich mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass unsere vielen Vorschläge, die wir BÜNDNISGRÜNEN mittlerweile zur Beteiligung des Parlaments an den Coronaschutzverordnungen unseren Koalitionspartnern unterbreitet haben, noch nicht in einem gemeinsamen konkreten Gesetzesvorschlag gemündet sind.

Insoweit danke ich der LINKEN, dass sie sich auf den nicht einfachen Weg gemacht hat, einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen. Das unterscheidet sie übrigens von dieser Großmaulopposition hier rechts, die viel erzählt, aber bis heute nicht mal eine Zeile zur Parlamentsbeteiligung zu Papier bringen konnte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch wenn wir noch nicht bei einer rechtlichen Grundlage für die Beteiligung angekommen sind, hat sich doch in den letzten Wochen etliches getan. Die Ausschüsse befassen sich nunmehr mindestens monatlich mit den Maßnahmen der Staatsregierung zur Pandemiebekämpfung – dadurch sind wir in die Lage versetzt, Fragen zu stellen und uns Informationen zu beschaffen, die wir als Gesetzgeber für weitere Entscheidungen benötigen. Auch die Plenarsitzungen haben nun einen festen Tagesordnungspunkt, in der die Staatsregierung zur Corona-Pandemie berichtet und – das ist ein enormer Fortschritt in Sachen Transparenz und Beteiligung – die Staatregierung überweist uns die Entwürfe der Coronaschutzverordnungen zur Diskussion in den Ausschüssen.

Wir sind auf dem richtigen Weg und dennoch glaube ich, dass wir – gerade mit Blick darauf, dass dieser Landtag die erste Gewalt dieses Staates ist – endlich ein klar gesetzlich geregeltes Verfahren für die Beteiligung des Landtages. Dafür werden wir BÜNDNISGRÜNE auch weiterhin entschieden in dieser Koalition streiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
allerdings haben auch wir GRÜNEN dabei auch einen Lernprozess hinter uns. Wir haben durchaus zunächst an ähnliche Varianten der Landtagsbeteiligung gedacht, wie sie die LINKE nun mit ihrem Änderungsantrag vorschlägt: einen grundsätzlichen Zustimmungsvorbehalt des Landtags bei Erlass der Verordnung.

Aber gerade die letzten Wochen haben uns nochmal nachdenken lassen, ob das wirklich der klügste Ansatz ist. Denn der Vorschlag, den die LINKEN unterbreitet, offenbart drei große Schwächen:

1.    Der Vorschlag der LINKEN ist in sich widersprüchlich. Zum einen sieht er Beteiligungsplichten des Landtages vor Erlass der Rechtsverordnungen vor, zum anderen erfordert er ein Einvernehmen bei den konkreten Verordnungen. Das führt mit Blick auf die sehr kurzfristigen Entstehungszyklen der Verordnungen zu Unklarheiten, wann der Landtag womit zu befassen ist und zu unnötigen Überlappungen von Beteiligungs- und Einvernehmensregelungen.

2.    Die LINKE will wichtige Teile der konkreten Parlamentsbeteiligung nicht im Gesetz selbst, sondern in der Geschäftsordnung des Landtages regeln. Das führt wegen der 2/3-Mehrheitserfordernis für Änderungen der Geschäftsordnung zu weiteren Debatten und überfrachtet die Geschäftsordnung mit Spezialfallregelungen für etwas, was wir hoffentlich nicht für alle Zeiten in der Geschäftsordnung regeln müssen.

3.    Der Gesetzentwurf sieht vor, dass auch jede kleine Änderung der Verordnung und auch deren Aufhebung des Einvernehmens des Landtages braucht. So wäre nach der Vereinbarung der Bundesländer am Sonntag und die damit verbunden Nachschärfungen gestern oder heute bereits eine neue Sondersitzung einzuberufen, obwohl es nur um kleine Änderungen geht. Selbst die kleinteilige Änderung einer Maskenpflicht auf Parkplätzen hätte jüngst gesondert durch das Parlament gemusst.

Dies stünde in keinem Verhältnis zum Aufwand, gerade in einer Pandemiesituation. Ebenso ist mit Blick auf den Charakter der Corona-Schutzverordnung als Eingriffs-Verordnung unklar, warum nun ausgerechnet deren Aufhebung, also die Rückkehr in den Normalzustand, einer Parlamentsbeteiligung unterliegen soll. Dies führt im Zweifel dazu, dass unnötige Grundrechtseinschränkungen aufgrund der Landtagsbeteiligung fortgeführt werden müssten, was schlicht unverhältnismäßig wäre.

Diese vielfältigen Bedenken sind auch der Grund, warum wir diesem konkreten Gesetzentwurf so nicht zustimmen können. Wir arbeiten weiter intensiv daran, einen tauglichen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem Landtag mehr Mitsprache gibt und ein klares Verfahren regelt, ohne dabei den Infektionsschutz ins Leere laufen zu lassen.

Dazu wäre es nötig, die Zuständigkeit vom Sozialministerium zur Staatsregierung in Gänze zu delegieren. Auch wenn es manchmal nicht so aussieht: Die Zuständigkeit für die Coronaschutzverordnungen liegt aktuell bei Frau Ministerin Köpping. Eine solche Fachzuständigkeit mag, wenn es beispielsweise um die Bekämpfung der Schweinepest geht, richtig sein – wenn es aber um Regelungen geht, die alle Bereiche der Gesellschaft in so einem massiven Ausmaß für die Grundrechte betreffen, sollte nicht ein Ministerium allein die Verantwortung tragen, sondern die gesamte Staatsregierung.

Sodann sollte der Landtag weiter regelmäßig und frühzeitig über geplante Änderungen der Rechtsverordnung unterrichtet werden. Der Entwurf einer Rechtsverordnung – und zwar der endgültige und nicht nur so eine Idee davon – sollte nach unserer Vorstellung dem Landtag so frühzeitig zugeleitet werden, dass der Landtag die Möglichkeit zur Stellungnahme vor Erlass der Verordnung hat, die dann auch berücksichtigt werden sollte. Kern sollte aber sein, dass der Landtag nach Beschluss der Verordnung durch die Staatsregierung jederzeit deren Revision verlangen kann.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
genau dies scheint uns ein praktikabler Weg, der eine Balance zwischen dringlichem Handeln aufgrund des Infektionsgeschehens und einer notwendigen Beteiligung des Landtags findet – und der insgesamt für eine stärkere Transparenz der Maßnahmen und damit für eine stärkere Akzeptanz der Maßnahmen sorgt.
Dafür werden wir weiter innerhalb dieser Koalition weiter streiten. Und ich glaube, wir werden damit erfolgreich sein.