Im Entwurf des Haushaltsplans der Staatsregierung taucht bei den Vorbemerkungen der jeweiligen Einzelpläne zum künftigen Stellenabbau (sog. kw-Vermerke) stets die selbe Formulierung auf: >>Über den weiteren Verbleib bzw. deren Konkretisierung ist im Lichte der Ergebnisse der Expertenkommission zur Ermittlung des künftigen, aufgabenorientierten Personalbedarfs zu befinden.<< Dabei geht es darum, wie mit den in den vergangenen Jahren beschlossenen Stellenstreichungen künftig umgegangen wird. Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, fragte per Kleiner Anfrage zum Stand der Expertenkommission nach. Das Ergebnis ist überraschend: „Es gibt keine Expertenkommission. Es ist noch nicht einmal entschieden, ob überhaupt eine Kommission eingerichtet wird. Das ist eine Bankrotterklärung für die Personalpolitik der Staatsregierung im allgemeinen und der seit Anfang 2017 bestehenden Stabsstelle ‚Landesweite Organisationsplanung, Personalstrategie und Verwaltungsmodernisierung‘ im Besonderen.“
„Der Generationenwechsel im Personal der Landesverwaltung wurde erst ignoriert und dann verschlafen. Seit Jahren werden wir GRÜNEN von CDU und SPD vertröstet, wenn wir ein Personalkonzept zur Bewältigung der hohen Altersabgänge in der Landesverwaltung und entsprechende Nachbesserungen in den jeweiligen Haushaltsverhandlungen fordern. Zunächst wollte man eine Expertenkommission einsetzen. Als deren Ergebnis 2016 vorlag, dass mit konkreten Zahlen den Handlungsbedarf deutlich machte, dass bis 2030 mehr als die Hälfte der Landesverwaltung in den Ruhestand geht, wurde nur angekündigt, dass man sich mit dem Ergebnis auseinandersetzen wolle. Passiert ist seither wenig bis gar nichts, der Freistaat steuert weiter auf ein Fiasko in der Personalplanung zu und selbst die in den aktuellen Haushaltsentwurf bezeichnete Kommission gibt es noch nicht einmal.“
„Worüber ich mich besonders ärgere, ist der suggestive Vermerk im Entwurf des Haushaltsplans. Man wollte dem Gesetzgeber weißmachen, dass eine solche Kommission ihre Arbeit schon aufgenommen hat. Die Staatsregierung will offenbar den Gesetzgeber hinters Licht führen – das ist eine Frechheit.“ „Ich fordere den sächsischen Ministerpräsidenten und den für die ‚Personalstrategie‘ zuständigen Chef der Staatskanzlei, Oliver Schenk, auf, sich umgehend an die Erarbeitung eines Personalkonzepts zu setzen und den Freistaat Sachsen zukunftsfit für die Bewältigung seiner Aufgaben zu machen. Uns droht sonst in allen anderen Bereichen der Staatsverwaltung ein ähnliches Debakel wie bei den Lehrerinnen und Lehrern. Das ist nicht akzeptabel.“
Hintergrund:
In den letzten Jahren wurden unter schwarz-rot und schwarz-gelb ein umfassender Stellenabbau in der Staatsverwaltung beschlossen. Dazu wurden sog. kw-Vermerke für die einzelnen Ressorts ausgebracht und somit Stellen als „künftig wegfallend“ gekennzeichnet. Diese Stellenstreichungen sind auch unter der jetzigen Koalition nicht aufgegeben worden, sondern bis Ende 2018 vollzogen und darüber hinaus nur in die Zukunft verschoben worden. Dazu heißt es beispielsweise im Entwurf des Einzelplans 03 (Staatsministerium des Innern): „Auf den Geschäftsbereich des SMI entfielen insgesamt 539 kw-Vermerke. Im Zusammenhang mit der Rückführung der IT-Fachverfahren der Bereiche Umwelt und Landwirtschaft vom Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) in den Geschäftsbereich des SMUL gingen 4 kw-Vermerke auf den Epl. 09 über, so dass noch 535 kw-Vermerke im Geschäftsbereich des SMI verbleiben. Über den weiteren Verbleib bzw. deren Konkretisierung ist im Lichte der Ergebnisse der Expertenkommission zur Ermittlung des künftigen, aufgabenorientierten Personalbedarfs zu befinden.“
Eine ähnliche Formulierung finden sich auch in den anderen Einzelplänen, z.B. im Entwurf des Einzelplans 06 (Staatsministerium der Justiz): „Auf den Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz entfallen insgesamt 468 kw-Vermerke. Über den weiteren Verbleib bzw. deren Konkretisierung ist im Lichte der Ergebnisse der Expertenkommission zur Ermittlung des künftigen, aufgabenorientierten Personalbedarfs zu befinden.“