Plenumsantrag: Zeugnisverweigerungsrecht für Fansozialarbeit und weitere staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert ein Zeugnisverweigerungsrecht für Fansozialarbeit und weitere staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Ein entsprechender Antrag steht am kommenden Donnerstag (11.04, TOP 13) auf der Tagesordnung der Landtagssitzung.

„Wir wollen das Vertrauensverhältnis zwischen Fansozialarbeiterinnen und den -sozialarbeitern und den Fans stärken, denn es wurde in Sachsen nachhaltig beschädigt“, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion. „Nicht nur der Überwachungsskandal in der Fußballszene in Leipzig betraf gezielt die Fansozialarbeit. Auch die Durchsuchung des Dresdner Fanprojekts im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Fußballfans wegen des martialischen Auftritts in Karlsruhe 2017 hatte zum Ziel, Informationen aus dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Fansozialarbeit und den Fans zu ziehen. Es wurde gezielt nach den Organisatoren des Fanmarsches gesucht.“

„Die Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter der Fanprojekte geraten bei solchen Maßnahmen regelmäßig in ein Dilemma: einerseits sind sie nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, Daten von Jugendlichen zu schützen, andererseits kann sie jeder Richter zur Aussage gerade gegen ihre Klientinnen und Klienten zwingen“, erläutert der Abgeordnete. „Aufgrund des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts gelten auch keine besonderen Schutzregelungen bei polizeilichen Maßnahmen wie heimlicher Überwachung und Durchsuchung. Wir GRÜNEN wollen das ändern. Das Verhältnis von Sozialarbeiterinnen bzw. Soziarbeitern sowie ihren Klientinnen und Klienten baut auf Vertrauen auf. Nur wenn sich Personen sicher sind, dass ihre Geschichte vertraulich behandelt wird, werden sie sich anvertrauen. Und nur auf Vertrauen kann wirksame Prävention aufbauen. Wenn Fans damit rechnen müssen, dass ihre Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter demnächst als Zeugin bzw. Zeuge vernommen werden, werden sie die Angebote der Sozialarbeit nicht mehr nutzen. Sozialarbeit würde nutzlos.“

„Das Zeugnisverweigerungsrecht ist in der Strafprozessordnung geregelt und gilt beispielsweise schon jetzt für Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter, die in der Schwangerschaftskonfliktberatung oder der Drogenberatung tätig sind. Der besondere Schutz für diese Berufsgruppen ist der Rechtsordnung also nicht fremd. Auch das Kinder- und Jugendhilferecht schützt das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeitern und Klientinnen und Klienten. Es ist an der Zeit, dass diese besondere Beziehung auch mit einem Zeugnisverweigerungsrecht geschützt wird. Die Staatsregierung soll sich um eine entsprechende Änderung auf Bundesebene bemühen.“

Weitere Informationen:

» GRÜNER Antrag ‚Zeugnisverweigerungsrecht für Fansozialarbeit und für weitere staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen schaffen‘ (Drs 6/16865)

» Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag

Hintergrund:

Mit der Aktion ‚Fast im Knast‘ setzt sich die Koordinationsstelle und die BAG Fanprojekte seit 2018 verstärkt für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeit ein. Sie stützen ihre Forderung u.a. auf ein Gutachten der Professoren Schruth und Simon, das den strafprozessualen Reformbedarf aufzeigt, welches Sie hier finden.

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