Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung ein neues Verfassungsschutzgesetz (Drs 7/15464) und das „Gesetz über die Errichtung einer Fachstelle zur Unterstützung der Parlamentarischen Kontrollkommission im Sächsischen Landtag“ (Drs 7/15919) beschlossen.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die Tätigkeit des Verfassungsschutzes muss über jeden Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit erhaben sein. Deswegen braucht es einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Arbeit des Inlandsgeheimdienstes und eine effektive Kontrolle. Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz sorgen wir für eine tiefgreifende Reform. Wir geben damit dem Verfassungsschutz angemessene Befugnisse zum Schutz unserer freiheitlichen Demokratie und schützen zudem die Bürgerrechte, indem wir der Behörde klare Grenzen setzen.“
„Durch die neuen Regelungen wird unter anderem verhindert, dass weiterhin jahrelang Geld an V-Personen bezahlt wird, die damit gegebenenfalls verfassungsfeindliche Strukturen finanzieren – ohne dass dies je überprüft wird. Zukünftig wird die Arbeit des Verfassungsschutzes engmaschig kontrolliert – durch unabhängige Gerichte, den Innenausschuss und eine gestärkte Parlamentarische Kontrollkommission. Mit der neuen Fachstelle erhält die Parlamentarische Kontrollkommission für ihre Arbeit eine Unterstützung im Sächsischen Landtag, die beispielsweise Gutachten erstellen kann. So sorgen wir für eine wirksamere Kontrolle des Geheimdienstes.“
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