Sachsen regelt Finanzierung parteinaher Stiftungen neu

Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung das „Sächsisches Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Staatshaushalt“ (Drs 7/15801) beschlossen.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Politische Stiftungen leisten für die lebendige Demokratie unerlässliche Arbeit – bisher aber ohne langfristig abgesicherte Finanzierung. Mit diesem Gesetz stellen wir die Arbeit der politischen Stiftungen im Freistaat endlich auf sichere Beine. Diese Rechtssicherheit ist gerade für die Durchführung langfristiger Projekte und für eine kontinuierliche demokratische Arbeit essenziell.“

„Die Aufgabe der politischen Stiftungen ist die Förderung unserer freiheitlichen Demokratie. Und deswegen gilt: Wer unsere freiheitliche Demokratie nicht fördert, bekommt als Stiftung keinen Cent. Denn wir sollten die Feinde unserer Verfassung nicht auch noch durch Haushaltsmittel alimentieren.“

Weitere Informationen:

>> Redebeitrag des BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Valentin Lippmann: „Wir sollten die Feinde unserer Verfassung nicht auch noch durch Haushaltsmittel alimentieren“