Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses zur Terrorgruppe Freital ‒ GRÜNE: Auch weiterhin bleiben Fragen offen

Nach der heutigen Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses, in der die Frage geklärt werden sollte, inwieweit Polizei und Verfassungsschutz von geplanten Anschlägen der Terrorgruppe Freital Kenntnis hatte, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Der Staatsregierung ist ihre Salami-Taktik, dem Landtag und der Öffentlichkeit nur scheibchenweise Auskunft zu geben, auf die Füße gefallen. Hätte sie sich bereits im April umfassend zu den Umständen der Aussage des Zeugen und der Kontaktaufnahme zum Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) umfassender geäußert, wäre der nun existierende Anschein eines neuerlichen Verfassungsschutzskandals zu verhindern gewesen. Die Staatsregierung hat heute klargestellt, dass es sich bei dem Zeugen, der sich laut Aussage des Spiegels am 20. Oktober 2015 an die Polizei gewandt habe, nicht um einen V-Mann oder Informanten des Landesamtes für Verfassungsschutz gehandelt habe. Ob dies zutrifft, kann der Verfassungs- und Rechtsausschuss nicht überprüfen. Klar ist aber nach der heutigen Sitzung, dass es im Zusammenhang mit dem Aussagewillen des Zeugen einen Kontakt zwischen ihm und dem Verfassungsschutz gab.“

„Der Polizeipräsident, die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft und des LfV versicherten außerdem, keine Kenntnis von weiteren geplanten Anschlägen gehabt zu haben.“

„Ich sehe mich zunehmend in meiner Auffassung bestärkt, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft mit Blick auf den Anschlag am 1. November 2015, der vom Generalbundesanwalt als versuchter Mord eingestuft wird, schnellere Schlüsse zur Gefährlichkeit der Nazigruppe hätten ziehen müssen. Ihnen wurden die Strukturen der Freitaler Neonazigruppe faktisch auf dem Silbertablett serviert. Möglicherweise hätte der letzte Anschlag der Gruppe verhindert werden können. Laut den Aussagen der Vertreter der Staatsregierung in der heutigen Sitzung hat der Zeuge bereits am 23. Oktober 2015 ausgesagt. Zusammen mit den Erkenntnissen aus der Telekommunikationsüberwachung und den Informationen zur Nutzung des Chats durch die Mitglieder der Nazigruppe haben sich die Erkenntnisse und Ermittlungen bereits früh verdichtet und hätten zu einem Eingreifen führen müssen. Früher übrigens, als uns die Staatsregierung noch im April glauben machen wollte.“