Zum Bericht des SPIEGEL vom 12. November 2016, wonach der ominöse Zeuge im Zusammenhang mit der Terrorgruppe Freital bereits am 20. Oktober 2015 – also zwölf Tage vor dem als versuchten Mord klassifizierten Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft am 1. November 2015 in Freital – bei der Polizei aufgetaucht und zur Unterstützung bei der Aufdeckung der Terrorgruppe bereit war, aber zunächst an das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) weitervermittelt wurde, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Sollte sich der Sachverhalt tatsächlich so darstellen, drängt sich erneut der ungeheuerliche Verdacht auf, dass der Verfassungsschutz oder die Polizei oder gar beide bereits vor dem Anschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in Freital von den Plänen gewusst haben könnten. Jedenfalls wussten sowohl die sächsische Polizei als auch der Verfassungsschutz seit dem 20.10.2015 von der Gefährlichkeit der Gruppe. Sie hatten einen aussagewilligen Kontakt im Kern der Nazigruppe und es trotzdem nicht vermocht, den Anschlag auf die Flüchtlingsunterkunft zu verhindern. Das wäre ein erneuter Skandal der Sicherheitsbehörden im Umgang mit Rechtsterror, welcher tödlich hätte enden können.“
„Mit den neuen Erkenntnissen des Spiegels wird zudem offenbar, dass die Mitglieder des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Landtages in der Sondersitzung am 28.04.2016 nicht vollständig informiert wurden. Nicht nur ich, sondern auch andere Mitgieder des Ausschusses haben damals ausdrücklich gefragt, inwieweit der ominöse Zeuge, V-Mann oder verdeckter Ermittler war. Der Einsatz des verdeckten Ermittlers wurde ausdrücklich verneint. Auch wurde ausgeschlossen, dass es sich um eine von staatlichen Stellen eingeschleuste Person gehandelt hat.“
„Auf eine Kleine Anfrage von mir im Anschluss zum Einsatz von V-Leuten wurde mitgeteilt, dass die Polizei keine verdeckten Ermittler oder Vertrauenspersonen einsetzt. Ob eine V-Person vom LfV eingesetzt wurde, wurde nicht beantwortet. Offenbar wurde hier den Abgeordneten bewusst nur die halbe Wahrheit erzählt. Scheinbar waren sich die Sicherheitsbehörden der Brisanz einer umfassenden Antwort sehr bewusst.“
„Es ist nicht akzeptabel, dass Abgeordnete auf ihre Fragen entweder belogen werden oder ihnen keine vollständige Antwort gegeben wird. Die Staatsregierung hat Fragen der Abgeordneten nach der Verfassung nicht nur unverzüglich, sondern auch vollständig zu beantworten. Diese Verfassungspflicht hat sie augenscheinlich gebrochen. Ich erwarte nicht nur umgehende Aufklärung über den wahren Ablauf der Informationen und eine klare, mit entsprechenden Beweisen unterlegte Aussage, ob sächsische Behörden Kenntnis von geplanten Anschlägen hatten, sondern auch Aufklärung darüber, ob die Staatsregierung tatsächlich das Parlament belogen hat“, fordert Lippmann.