Stärkung kommunaler Demokratie – GRÜNE wollen eine Frischzellenkur für die kommunale Demokratie

Dresden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert mehr Bürgerbeteiligung in den Kommunen und eine Stärkung der Rechte der Kreis- und Gemeinderäte. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Gemeinde- und der Landkreisordnung wurde gestern in den Landtag eingebracht. Dazu erklärt Valentin Lippmann, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Wir wollen eine Frischzellenkur für die kommunale Demokratie. Unsere sächsischen Kommunen haben das Zeug zum Innovationslabor, aber dafür brauchen sie einen gesetzlichen Spielraum. Mit unseren Änderungsvorschlägen schaffen wir die Voraussetzungen für die stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Wir führen neue Beteiligungsmöglichkeiten ein und schlagen vor, die Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide abzusenken. Bürgerinnen und Bürger, die Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen, sollen die Erfahrung machen, dass ihr Tun konkrete Folgen hat und sie Veränderungen anstoßen können.“

„Zur Stärkung der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger gehört auch die Stärkung der von ihnen gewählten Vertreterinnen und Vertreten in den Räten. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass die/der Bürgermeister/in oder die/der Landrat nicht mehr automatisch Vorsitzender oder Vorsitzende des Rates sind, sondern der Vorsitz auch aus dessen Mitte gewählt werden kann. Wir sehen zudem ein Akteneinsichtsrecht für alle Rätinnen und Räte vor sowie die Möglichkeit, einen Ausschuss zur Untersuchung von Missständen einzurichten. Die Größe der Fraktion wird einheitlich geregelt, so dass auch die Vertreterinnen und Vertreter kleiner Parteien oder Wählervereinigungen die Möglichkeit haben, sich wirksam einzubringen. Auch die Finanzierung der Fraktionen wird verbessert.“

„Nicht zuletzt machen wir die ‚Lex Dresden‘, die Änderungen, die die Koalition Ende 2017 am Ortschaftsrecht vorgenommen hat, rückgängig. Künftig soll es wieder möglich sein, das Ortschaftsrecht auf dem gesamten Stadtgebiet, d.h. auch für Stadtteile, einzuführen. Zudem sollen die Gemeinden bei der Einführung von Ortschaften nicht mehr auf Eingemeindungen ab einem bestimmten Stichtag begrenzt sein.“

„Die Stärkung der kommunalen Demokratie ist eine Chance für mehr Engagement der Bürgerinnen und Bürger für unsere Gesellschaft. Dem sollten wir zum Durchbruch verhelfen“, so Lippmann abschließend.

>> Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag ‚Gesetz zur Erleichterung kommunaler Bürgerbeteiligung und zur Stärkung der Rechte der Kreis- und Gemeinderäte‘ (Drs 6/17646)

>> Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf ‚Stärkung der kommunalen Demokratie‘

 

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