Stiftungsfinanzierungsgesetz

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: „Sächsisches Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Staatshaushalt“ (Drs 7/15801) 

89. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch 12.06.2024, TOP 17

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die großartigen Errungenschaften unserer freiheitlichen Demokratie verteidigen sich nicht von allein. Sie basieren auch darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sie mit Leben erfüllen. Bei Wahlen genauso wie im täglichen Miteinander.

Unsere freiheitliche Demokratie ist darauf angewiesen, dass Menschen sich für ihre Ideale einsetzen, dass sie Ideen für die Zukunft entwerfen und sich mit den Grundlagen unserer gemeinsamen Werteordnung befassen.

Eine freiheitliche Verfassungsordnung braucht Staatsbürger*innen. Menschen, die sich für das Gemeinwesen engagieren, die Verantwortung übernehmen und sich vor allem auch für den Zustand und die Weiterentwicklung unserer Demokratie zuständig fühlen. Denn Fortschritt und Freiheit sind keine natürlichen Errungenschaften, sondern hängen von Menschen ab, die für sie kämpfen und ihre Mitwelt gestalten.

Das geschieht nicht nur in den Parlamenten, sei es auf kommunaler, auf Landes- oder Bundesebene. Sondern auch in Schulen, an Universitäten, in Vereinen und Vereinigungen. Kurzum: Überall dort, wo sich Personen einbringen und mit einem gemeinsamen Ziel handeln. Dort, wo eine gemeinsame Angelegenheit über bloße Partikularinteressen gestellt wird.

Doch dieses staatsbürgerliche Engagement ist nicht voraussetzungslos. Es braucht Wissen über Strukturen und Inhalte, über die Gestaltung von Prozessen und es braucht Kompetenzen, um sich organisieren zu können.

All das leisten die so genannten parteinahem Stiftungen. Auf der Bundesebene, aber auch näher dran, auf Landesebene. Mit Bildungsangeboten und Publikationen wenden sie sich an eine interessierte Öffentlichkeit, bieten Seminare und Lesungen an und befähigen Menschen somit zur Teilhabe am demokratischen Prozess.
Deswegen sind – ich muss wohl einschränkend hinzufügen: die meisten – parteinahen Stiftungen ein wesentlicher Beitrag zu einer lebendigen Verfassungsordnung.

Und deswegen haben wir BÜNDNISGRÜNE in einem Positionspapier bereits vor knapp zwei Jahren gefordert, ihre Arbeit und vor allem ihre Finanzierung endlich auf gesetzliche Füße zu stellen. Bislang erfolgt die Entscheidung über das Ob und das Wie nämlich nur im Rahmen des Haushaltsgesetzes. Dieses bindet jedoch lediglich Regierung und Parlament. Es begründet keinen Anspruch der Förderungen selbst auf Zuwendungen und bietet somit auch keine Rechtssicherheit. Diese Rechtssicherheit ist aber gerade für die Durchführung langfristiger Projekte und für eine kontinuierliche demokratische Arbeit essentiell.

Die Bedeutung der parteinahen Stiftungen in der Demokratie hat zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht 2023 noch einmal betont. Und genau deswegen auch entschieden, dass ihre Finanzierung eines formellen Gesetzes bedürfe. Gerade aufgrund der Bedeutung, die die politischen Stiftungen als Teil politischer Strömungen für die politische Willensbildung haben, bedarf es der Ausformung der wesentlichen Finanzierungsgrundsätze in einem eigenen Gesetz.

Ich bin sehr froh, dass wir es schaffen, ein solches Gesetz noch in dieser Legislatur zu verabschieden. Damit sorgen wir nicht nur für Rechtssicherheit für die Stiftungen des Freistaates. Wir sorgen auch dafür, dass eine plurale Stiftungslandschaft erhalten und gestärkt wird.

Denn eine Vielfalt spiegelt den Wesenskern einer freiheitlichen Demokratie. Diese ist durchaus ein Wettbewerb – um die überzeugendsten Ideen, um die Frage, welche Themen die Bürgerinnen und Bürger beschäftigen. Demokratie ist – anders als uns einige Akteur*innen in diesem Raum glauben machen wollen – eben keine bloße Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit oder die unmittelbare Umsetzung eines ominösen Volkswillens.

Das Gesetz über die Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Staatshaushalt regelt jedoch nicht nur die Parameter der Finanzierung – sondern auch den Ausschluss von Stiftungen von eben jener. Auch das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es betonte explizit, dass Stiftungen zum Schutz eines dem Recht auf Chancengleichheit gleichwertigen Schutzgutes der Verfassung von der Finanzierung ausgeschlossen werden können – und nennt exemplarisch die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Ganz klar: Die Aufgabe der politischen Stiftungen ist die Förderung unserer freiheitlichen Demokratie. Und deswegen gilt: Wer unsere freiheitliche Demokratie nicht fördert, bekommt als Stiftung keinen Cent. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich habe deren Wesenskern und Inhalte in diesem Hohen Hause schon oft genug dargelegt und werde keine weitere Vorlesung im Staatsorganisationsrecht halten für diejenigen, die es noch immer nicht begriffen haben oder vielleicht auch einfach nicht begreifen wollen.

Aber ich bleibe bei meiner unverbrüchlichen Auffassung, dass wir eine wehrhafte Demokratie haben, dass wir ihre Instrumente nutzen sollten und vor allem, dass wir die Feinde unserer Verfassung nicht auch noch durch Haushaltsmittel alimentieren sollten!

Vielen Dank!