Zentrum der Telekommunikationsüberwachung − GRÜNE: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit bleiben bestehen

Zur Anhörung des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung eine Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts am heutigen Tag im Innenausschuss des Sächsischen Landtags erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Sachverständigen haben meine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung dieses Überwachungszentrums in Leipzig bestätigt. Insbesondere die Aufgaben, die das Überwachungszentrum übernehmen soll, sind im Staatsvertrag viel zu unbestimmt geregelt. So geht der pauschale Verweis auf eine unbegrenzte Anzahl von Befugnissen in der StPO viel zu weit. Offenbar sollen dem Überwachungszentrum damit alle Türen für die von Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) geplante Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung weit offen stehen.“

„Erschreckend ist zudem die Erkenntnis, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder dieses Projekt noch gar nicht umfassend bewerten konnten. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Lutz Hasse, machte deutlich, dass die Feinplanung des Überwachungszentrums noch nicht begonnen wurde, so dass eine datenschutzrechtliche Beurteilung derzeit nicht möglich sei.“

„Einem Staatsvertrag, der ein länderübergreifendes Überwachungszentrum begründet, dessen Kompetenzen und technische Umsetzung datenschutzrechtlich nicht auf Herz und Nieren geprüft wurde, können wir GRÜNEN nicht zustimmen.“