Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung das „Gesetz zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen“ (Drs 7/8517) verabschiedet.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Ab heute ist Sachsen endlich nicht mehr das Schlusslicht in Sachen Transparenz. Vielmehr machen wir mit dem Transparenzgesetz einen großen Sprung nach vorn und finden uns hinsichtlich der Informationsrechte im bundesweiten Transparenzranking künftig auf Platz drei hinter Hamburg und Rheinland-Pfalz. Denn mit dem Transparenzgesetz regeln wir neben der Informationspflicht auf Antrag auch die Veröffentlichungspflicht auf der Transparenzplattform, auf der Informationen für alle einsehbar aktiv zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Transparenzgesetz setzen wir ein zentrales Projekt aus dem Koalitionsvertrag um, für das wir BÜNDNISGRÜNE schon lange einstehen. Denn mit mehr Transparenz über staatliche Informationen stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Verwaltung.“
„Mit dem Transparenzgesetz schaffen wir ab 2023 ein Recht auf Information für alle Sächsinnen und Sachsen. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist die Kostenfreiheit der Auskünfte die Basis für mehr Transparenz. Staatliche Informationen gehören nicht hinter eine Paywall. Deshalb werden Informationen bis 600 Euro und damit in den meisten Fällen kostenfrei sein. Denn nach den Erfahrungen aus Bund und Ländern überschreiten diese Grenze nur zwei Prozent der Auskunftsersuchen von Bürgerinnen und Bürgern. Damit unterscheidet sich die sächsische Regelung von der Bundesregelung, die Gebühren bis 500 Euro vorsieht. Damit die Kosten ab 600 Euro nicht ausufern, sieht die sächsische Regelung zusätzlich eine Kostendeckelung bei 2.500 Euro vor. Außerdem sichert eine Härteklausel für Personen mit geringem Einkommen das Auskunftsrecht aller.“
Weiterhin erklärt Lippmann: „Der Aufbau einer Transparenzplattform bis 2026 ist ein absoluter Paradigmenwechsel im Freistaat. Mit dem Gesetz erhält Sachsen zukünftig außerdem eine Transparenzbeauftragte, deren Aufgaben der Sächsischen Datenschutzbeauftragten übertragen werden. Ihr obliegt die Kontrolle der Einhaltung dieses Gesetzes. Damit liegt diese Aufgabe bei einer Stelle mit der entsprechenden Expertise und Unabhängigkeit.“
„Zwei Jahren nach Inkraftreten des Gesetzes ist eine Evaluierung geplant – mit dem Ziel, den Anwendungsbereich des Transparenzgesetzes auf die kommunale Ebene auszuweiten. Hierfür stehen wir BÜNDNISGRÜNE schon länger ein. Es ist ein Wermutstropfen, dass das Gesetz zunächst nur freiwillig für die Kommunen durch Satzung anwendbar ist. Ich kann nur jede Kommune ermutigen, bürgerfreundlich zu agieren und Teil einer transparenten Verwaltung zu werden.“
Weitere Informationen:
Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann: „Eines der ambitioniertesten Gesetze, die in den vergangenen Jahren in Sachsen beschlossen wurden“: