Vorschlag für ein Gesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen in Sachsen

Bisher fehlt es auf Bundes- und Länderebene jenseits des Haushaltes an einer gesetzlichen Grundlage für die Finanzierung und Betätigung der parteinahen Stiftungen, obwohl sie als zentrale Akteure auf dem Feld der politischen Bildung in der Bundesrepublik gelten und sie insgesamt hierfür regelmäßig dreistellige Millionenbeträge als Zuwendungen aus dem Haushalt des Bundes und der Länder erhalten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat deshalb ein Positionspapier zur Finanzierung der parteinahen Stiftungen in Sachsen beschlossen. Das Papier trägt den Titel „Demokratische Bildung stärken statt Verfassungsfeinde alimentieren“ und zeigt rechtliche Möglichkeiten für einen Paradigmenwechsel bei der Stiftungsfinanzierung auf.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die staatliche Förderung landesweit agierender parteinaher Stiftungen in Sachsen endlich auf ein gesetzliches Fundament stellen, damit der Freistaat als erstes Bundesland Rechtssicherheit für diese wichtigen Organisationen der politischen Bildung schafft. Durch ein Gesetz könnten Auftrag und Finanzierung der parteinahen Stiftungen verbindlich und transparent geregelt werden. Auch könnte anhand gerichtlich überprüfbarer Kriterien ein Ausschluss von der Förderung für jene parteinahen Stiftungen begründet werden, die mit ihrer Arbeit die freiheitliche demokratische Grundordnung versuchen zu beeinträchtigen beziehungsweise diese aktiv bekämpfen.“

„Gerade mit Blick auf die möglichen Finanzierungsansprüche einer AfD-nahen Stiftung, die derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, gilt: Wenn unsere freiheitliche Demokratie verhindern will, dass ihre offenkundigen Feinde jenseits der Parteienfinanzierung aus dem Staatshaushalt unterstützt werden, muss es jetzt einen Paradigmenwechsel bei der Stiftungsfinanzierung geben. Es braucht wirksame Instrumente, um zu verhindern, dass Stiftungen, die verfassungsfeindlichen Parteien nahe stehen, auch noch Steuergelder dafür erhalten, antidemokratische Thinktanks aufzubauen.“

Weiterhin erklärt Lippmann: „Eine gesetzliche Regelung für die Aufgaben und Finanzierung der parteinahen Stiftungen würde zugleich deren wichtige Tätigkeit auf eine dauerhafte Grundlage stellen. Unsere Demokratie erprobt sich jeden Tag in Schulen, in Vereinen und Vereinigungen, durch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern auf kommunaler, auf Landes- und auf Bundesebene. Damit dieses zivigesellschaftliche Engagement lebendig bleibt, braucht es auch die kontinuierliche Förderung demokratischer Beteiligung und des Verständnisses für unsere Verfassung und politische Sachverhalte. Die Tätigkeit der verschiedenen parteinahen Stiftungen ist deshalb elementar für die Verankerung der Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in der Gesellschaft und sollte nicht nur in einem Haushaltsvermerk geregelt werden.“

„Der Landtag sollte die ihm auf Landesebene zustehende Gesetzgebungskompetenz daher nutzen, um das Recht der sachsenweit agierenden parteinahen Stiftungen für das 21. Jahrhundert fit zu machen und damit eine Vorreiterrolle für eine starke Demokratie einnehmen. Mit unserem Positionspapier wollen wir dazu eine Diskussion starten.“

Weitere Informationen:

>> Positionspapier der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion: „Demokratische Bildung stärken statt Verfassungsfeinde alimentieren“