Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert einen besseren Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (sog. Whistleblower) in Sachsen. Ein entsprechender Gesetzentwurf steht am kommenden Donnerstag (31. Mai) zur ersten Lesung auf der Tagesordnung der Landtagssitzung.
„Wir wollen den Schutz von Whistleblowern in Sachsen verbessern. Wir wollen deutlich machen, dass Whistleblower keine Nestbeschmutzer oder Denunzianten sind. Ihnen kommt stattdessen eine Schlüsselrolle bei der Aufdeckung schwerer Korruption, gravierender Fehlentwicklungen, nicht hinnehmbarer Gefahren für Mensch und Umwelt oder bei der Aufklärung von Straftaten zu“, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion.
„Unsere Gesellschaft aber auch ein funktionierender Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass sich Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes offenbaren und rechtswidriges staatliches Handeln offenlegen, wenn ihre Mahnungen an rechtstaatliches Handeln ungehört verhallen. Whistleblower können dazu beitragen, Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht zu stärken, Korruption und Misswirtschaft zu bekämpfen und öffentliche Debatten zu initiieren. Sie bedürfen eines besonderen staatlichen Schutzes.“
„Mit diesem Gesetzentwurf schlagen wir vor, dass Whistleblower im öffentlichen Dienst, die sich unter Verletzung ihrer Verschwiegenheitspflicht an ihre Vorgesetzten, eine außerdienstliche Stelle oder die Öffentlichkeit gewandt haben, strafrechtlich und disziplinarrechtlich nicht verfolgt werden“, erläutert der Abgeordnete. „Wir regeln klar, unter welchen Voraussetzungen sich Beamtinnen und Beamte offenbaren und dass ihnen keine Nachteile daraus entstehen dürfen. Wir verfolgen mit dem Gesetzentwurf außerdem das Ziel, dass in Sachsen eine Vertrauensanwältin oder -anwalt für Korruptionsverhütung bestellt und ein elektronisches System zur anonymen Kommunikation mit Whistleblowern eingerichtet wird. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf Anforderungen an betriebliche Maßnahmen zum Whistleblowerschutz gestellt, die die Beteiligungen des Freistaats und die Vergabe öffentlicher Aufträge betreffen.“
„Mit dem Gesetz greifen wir auch den Vorschlag der Europäischen Kommission auf, die Ende April eine neue Richtlinie zur Stärkung des Schutzes von Whistleblowern vorgestellt hat. In Sachsen können wir den Schutz wegen der fehlenden Gesetzgebungszuständigkeit etwa im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Strafgesetzbuchs nur in einem kleinen Teilbereich erreichen. Wir verbinden mit unserer Initiative aber die Hoffnung, dass sich endlich auch auf Bundesebene etwas zum Schutz von Whistleblowern tut“, führt Lippmann aus.