Der Sächsische Landtag hat heute den Antrag „Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen schaffen“ (Drs 7/12693) der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD beschlossen.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Vertrauen ist ein wesentlicher Teil der Arbeit von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Deshalb ist es an der Zeit, dass die besondere Beziehung zu ihren Klientinnen und Klienten endlich mit einem Zeugnisverweigerungsrecht stärker geschützt wird. Wir BÜNDNISGRÜNE haben uns bereits in der vergangenen Legislaturperiode für diesen Schritt stark gemacht und dabei insbesondere die Fanzsozialarbeit in den Fokus gerückt.“
„Gerade in Sachsen ist das Vertrauensverhältnis zwischen Fansozialarbeiter*innen und den Fans fragil. Es wurde durch polizeiliche Überwachungs- und Durchsuchungsmaßnahmen in der Vergangenheit nachhaltig beschädigt. Das geforderte Zeugnisverweigerungsrecht greift hier ein und schützt die Fansozialarbeit vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen, die Informationen aus dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Fansozialarbeit und den Fans ziehen wollen.“
Lippmann erklärt abschließend: „Nur wenn sich Personen sicher sind, dass ihre Geschichte im Zweifelsfall vertraulich behandelt wird, vertrauen sie sich auch Fansozialarbeiter*innen an. Und nur dann können diese ihrer Arbeit wirkungsvoll nachgehen und in der Fanszene Präventionsarbeit leisten. Deshalb ist es ein wichtiges Zeichen, dass wir uns als Freistaat nun beim Bund für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einsetzen.“
Weitere Informationen:
Redebeitrag des BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Valentin Lippmann: „Notwendigkeit zeigt sich regelmäßig im Bereich der Fansozialarbeit“:
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/parlamentsarbeit/redebeitraege/7-legislatur/zeugnisverweigerungsrecht-lippmann-notwendigkeit-zeigt-sich-regelmaessig-im-bereich-der-fansozialarbeit/
Antrag „Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen schaffen“ (Drs 7/12693):
https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12693&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined