Datensammlung der sächsischen Polizei über Personen ist uferlos

Foto: Grünes Büro Dresden

Sachsens Polizei speichert im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen „PASS“ 1.156 Personen unter dem Merkmal ‚Gewalttäter‘ Sport. Das sind viel mehr als bislang angenommen. Zudem werden weitere, sogenannte personengebundene Hinweise zu Personen gespeichert, die stigmatisieren. Das geht aus der Antwort des Innenministers auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hervor:

„Die Datensammlung der Polizei zu den personengebundenen Hinweisen ist uferlos. Ein Großteil dieser bestimmten Personen zugeordneten Merkmale ist überflüssig, stigmatisierend und möglicherweise rechtswidrig. So werden 723 Personen bei der sächsischen Polizei mit dem Merkmal ‚Ansteckungsgefahr‘, 1.529 Personen mit dem Merkmal ‚psychische und Verhaltensstörung‘ und 432 Personen als sogenannte Land- und Stadtstreicher stigmatisiert. Auch der Hinweis ‚wechselt häufig Aufenthaltsort‘, der zu mehr als 2.000 Personen gespeichert ist, kriminalisiert eine Lebensweise oder soll möglicherweise verklausulieren, dass es sich um Sinti und Roma handelt.“

„Da die personengebundenen Hinweise primär dem Schutz des Betroffenen und der Eigensicherung von Polizeibediensteten dienen sollen, ist der Zweck der Speicherung für die Merkmale ‚Landstreicher‘ und ‚häufig wechselnder Aufenthaltsort‘ nicht ersichtlich. Auch die Rechtmäßigkeit der Bezeichnung von 1.454 Personen als ‚Sprayer‘ oder von 859 Personen als ‚Urkundenfälscher‘ erscheint vor diesem Hintergrund höchst zweifelhaft.“

„Dass zudem 1.156 sogenannte ‚Gewalttäter‘ Sport geführt werden, ist mehr als verwunderlich. Zuletzt hatte die Polizei auf mehrere Anfragen von mir mitgeteilt, dass an die Gewalttäterdatei Sport des Bundeskriminalamtes 313 Personensätze aus Sachsen übermittelt wurden. In der von mir kritisierten Datensammlung zu angeblich gewaltbereiten Fußballfans in der Datei ‚eFAS‘ war noch von 594 Personen die Rede. Dass PASS nunmehr fast doppelt so viele Personen als angeblich gewaltbereite Fußballfans bezeichnet, muss Innenminister Markus Ulbig erklären“, fordert Lippmann.

„Erklärungsbedürftig ist auch die große Abweichung von an das bundesweite Polizei-Informationssystem (INPOL) übermittelten Daten im Vergleich zu im PASS gespeicherten Daten. So wurden im INPOL aus Sachsen nur 341 linksmotivierte Straftäter, im PASS hingegen 1.765 Personen registriert. Das sind mehr als fünfmal so viele.“

„Ob diese Daten auf einer rechtlichen Grundlage erhoben worden sind, ist mehr als fraglich. Anders als das BKA-Gesetz kennt das sächsische Polizeigesetz personengebundene Hinweise nicht. Ich fordere den Innenminister auf, sämtliche gespeicherten Hinweise auf ihre Erforderlichkeit für die Polizeiarbeit zu überprüfen und alle nicht erforderlichen Daten zu löschen.“

Antwort von Innenminister Markus Ulbig auf die Kleine Anfrage „Personengebundene Hinweise (PHW) in polizeilichen Datenbanken“ (Drs. 6/4861)

Antwort auf die Kleine Anfrage „Verbunddateien im Freistaat Sachsen 2016“ (Drs. 6/4562