Das Pöge-Haus in Leipzig war am vergangenen Donnerstag, den 24. August 2017, bis auf den letzten Platz gefüllt. Eingeladen hatte die GRÜNE Landtagsfraktion zur Podiumsdiskussion zum Thema “Wenn der Staatsschutz heimlich mitspielt – der Abhörskandal in der Leipziger Fußballszene“.
Gemeint ist das Ermittlungsverfahren in Leipzig, das seit 2013 gegen 14 Beschuldigte wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Umfeld der linken Szene und des Leipziger Fußballvereins BSG Chemie geführt wurde. Nicht nur die Tatverdächtigen, sondern auch zahlreiche Unverdächtige wurden mit umfangreichen Überwachungsmaßnahmen überzogen. Offensichtlich zu Unrecht: das Ermittlungsverfahren wurde im Herbst 2016 eingestellt. Erst daraufhin wurde das ganze Ausmaß der Überwachung bekannt. Die gesamte, auch verschlüsselte, Telekommunikation der Verdächtigten wurde ebenso überwacht und aufgezeichnet wie die Bewegungsdaten ihrer Handys. Es wurde eine verdeckte Videoüberwachung eingesetzt und Funkzellenabfragen durchgeführt. Von der massenhaften Überwachung waren nicht nur Fansozialarbeiter betroffen, sondern auch Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte und eine Abgeordnete.
Nach der Begrüßung durch Valentin Lippmann, Sprecher für Innenpolitik und Datenschutz der GRÜNEN im Sächsischen Landtag, und einer kurzen Einführung in das Thema begann die rund zweistündige Diskussion.
Podiumsgast Christian Helbich von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Fanprojekte (BAG) nahm stellvertretend für die sächsischen Fanprojekte an der Diskussion teil. Er erklärte, was Fansozialarbeit ausmacht und dass durch den Abhörskandal das besondere Vertrauensverhältnis zu den Fans gestört sei. Es sei Vertrauen verloren gegangen, worunter seine Arbeit zu leiden hätte. Er wies auf die besondere Brisanz hin, dass die Fanprojekte einerseits durch das Sächsische Ministerium des Inneren (SMI) gefördert werden und gleichzeitig Überwachungen und Ermittlungen seitens der Polizei ausgesetzt sind, die auch dem SMI nachgeordnet ist. Das gesamte Vorgehen im Rahmen dieser Ermittlungen sei „Ausdruck einer geringen Wertschätzung der Fanprojekte“.
Auch der Journalist Robert Dobschütz von der Leipziger Internetzeitung, beschrieb – unter Verweis auf frühere Überwachungsmaßnahmen in der DDR – dass seine journalistische Freiheit eingeschränkt und sein Berufsalltag durch den Abhörskandal verändert sei. Der Satz „Nicht am Telefon“ sei wieder Realität geworden. Er erklärte aber auch seine Hoffnung, dass sich aufgrund des Abhörskandals wieder mehr Menschen mit Grundrechten und Datenschutz befassen, denn der Themenkomplex Überwachung sei ein „Evergreen der Zukunft“.
Dr. Andreas Hüttl, Strafverteidiger und Fan-Anwalt aus Hannover ging auf das erschütternde Ausmaß des Skandals ein und erklärte die strafrechtliche Bedeutung sogenannter „Zufallsfunde“, welche innerhalb solcher rechtswidriger Verfahren wie in Leipzig zum Problem für die Betroffenen werden könnten. „Die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Verurteilung kommt wegen Mitgliedschaft in einer Ultra-Vereinigung oder in einem Fanclub, ist relativ gering. Die Wahrscheinlichkeit aber, dass die Möglichkeit genutzt wird, um Fanstrukturermittlungen einzuleiten, ist sehr hoch.“ Hüttl appellierte auch mit Blick auf die G20-Proteste an Medien und Journalisten, Pressemitteilungen und Aussagen der Polizei in Zukunft wieder kritischer zu hinterfragen und nicht 1:1 zu übernehmen.
Christian Helbich (BAG) unterstrich seine Forderung nach einem Zeugnisverweigerungsrecht für Fansozialarbeiter, welches das besondere Vertrauensverhältnis von Fans und Betreuern fördern und Mitarbeiter in Fanprojekten vor behördlicher Vorladung schützen könne. Dies stieß auf dem Podium auf breite Zustimmung. Auch die Abschaffung des § 129 StGB wurde diskutiert. Hier zeichnete sich allerdings keine einheitliches Meinungsbild ab.
Das Podium kritisierte zudem das bewusste Erzeugen eines öffentlichen Misstrauens gegenüber Fanprojekten durch die Ermittlungen. Außerdem leisteten die Ermittlungen gegen Journalisten einem generellen „Lügenpresse“-Vorwurf Vorschub.
Auch aus dem Publikum kamen einige Anregungen zur Diskussion, u.a. was man hinsichtlich der Speicherung persönlicher Daten in polizeilichen Datenbanken unternehmen könne. Hier konnte Valentin Lippmann auf die Auskunftspflicht der Behörden verweisen, die es allen Bürger*innen ermöglicht Auskunft über persönliche gespeicherte Daten zu erlangen und ggf. löschen zu lassen. Für den Bereich der Polizei findet sich ein Muster-Auskunfts-Antrag auf der Website der GRÜNEN Landtagsfraktion:
http://bit.ly/GRÜNE_Auskunfsantrag
Neben dem Moderator des Abends Valentin Lippmann diskutierten Dr. Andreas Hüttl, Strafverteidiger und Fan-Anwalt (Hannover), Christian Helbich von BAG Fanprojekte und Robert Dobschütz, Journalist bei der Leipziger Internet Zeitung (LIZ).
Die Veranstaltung war der Auftakt zur Veranstaltungsreihe „Überwacht? – Bürgerrechte in Zeiten der Angst“.
Weitere Veranstaltungen der GRÜNEN Landtagsfraktion in dieser Reihe finden am Donnerstag, den 14.09.2017, in der GRÜNEN Ecke Dresden, Bischofsplatz 6 und am Freitag, den 15.09.2017 in der galerie KUB, Kantstr. 18 in Leipzig statt.
http://bit.ly/gruene-va-Videoueberwachung-2017-DD
http://bit.ly/GRÜNE_Videoüberwachung