Nach der Auswertung des unverhältnismäßigen Polizeieinsatzes gegen ein ZDF-Fernsehteam am Rande einer PEGIDA- und AfD-Demonstration anlässlich des Besuchs der Kanzlerin vergangene Woche, verlangt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von der sächsischen Staatsregierung die Gewährleistung eines umfassenden Schutzes der Pressefreiheit in Sachsen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Polizei im Umgang mit Medienvertreterinnen und -vertretern. Der Antrag wird in der Sitzung des Landtags in der ersten Septemberwoche zur Abstimmung gestellt. Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, erklärt dazu:
„Alle Grund- und Menschenrechte, zu denen die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung zählen, müssen der Polizei als Inhaberin des Gewaltmonopols in Fleisch und Blut übergehen. Die Kenntnisse darüber dürfen nicht länger nur Bruchteil der Ausbildung zur Polizeibeamtin oder -beamten sein. Sie müssen, wie das Schießtraining, durch regelmäßige Fortbildung, Schulung und Information eingeübt und gefestigt werden. Durch Berufung einer Arbeitsgruppe zur Überprüfung und Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Polizei sollen zunächst Fehlstellen in der Ausbildung eruiert und geschlossen werden. Auch Handlungsempfehlungen und rechtliche Hilfestellungen für die Polizeibediensteten sollen er- und überarbeitet werden. Auch auf den Schulungsbedarf im Umgang mit der Pressefreiheit in anderen Bereichen der Landesverwaltung soll ein Blick geworfen werden.“
„Wir fordern mit unserem Antrag zudem die Fortführung der nach den vielen Angriffen auf die Presse 2015 und 2016 stattgefundenen Gesprächen zwischen Innenministerium und Medienvertreterinnen und -vertretern zur regelmäßigen Auswertung von Fällen der Behinderung der Presse oder Angriffen.“
„Vor dem Hintergrund der täglichen Diffamierungen der Presse als >>Lügenpresse<<, den Angriffen auf Medienvertreterinnen und -vertreter und den wiederholten Behinderungen bei der Freiheit der Berichterstattung muss der Freistaat Sachsen konsequente Maßnahmen zum Schutz der Pressefreiheit treffen. Dazu gehört auch ein klares Bekenntnis des Ministerpräsidenten.“