Der 8. Sächsische Landtag hat in seiner heutigen konstituierenden Sitzung seine neue Geschäftsordnung verabschiedet. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat sich bei der Abstimmung zur Geschäftsordnung enthalten.
Zur neuen Geschäftsordnung erklärt Valentin Lippmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion:
„Die Geschäftsordnung ist die Arbeitsgrundlage eines jeden Parlaments und definiert die Regeln des Zusammenarbeitens. Es freut mich sehr, dass wir uns über die Ausgestaltung der Geschäftsordnung erstmals interfraktionell verständigen konnten. Ich wünsche mir, dass dies Teil einer neuen parlamentarischen Kultur in diesem hohen Hause wird.“
Befragung der Staatsregierung
„Mit der neuen Geschäftsordnung verbessern wir die Befragung der Staatsregierung. Künftig wird es allen Fraktionen möglich sein, die jeweiligen Ministerinnen und Minister im Block zu befragen. Das ermöglicht es den Abgeordneten, mit der Staatsregierung in den kritischen Austausch zu gehen und direkte Nachfragen zu stellen.“
Einführung der Zwischenbemerkung
„Neben der Zwischenfrage wird zukünftig auch die Zwischenbemerkung zulässig sein. Dadurch eröffnen sich weitere Möglichkeiten des kurzen und schnellen Schlagabtauschs im Plenum. Das kann einen kleinen, aber wichtigen Beitrag zur Belebung der Parlaments- und Debattenkultur leisten.“
BÜNDNISGRÜNER Änderungsantrag zur Ergänzung der Geschäftsordnung
„Die konstituierende Sitzung in Thüringen hat uns auf erschreckende Weise vor Augen geführt, was passiert, wenn die AfD in einem Bundesland Macht erhält. Und sei es auch nur die beschränkte Macht eines Alterspräsidenten. Deshalb ergänzen wir mit unserem Änderungsantrag die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages. Durch die neue Formulierung wird klargestellt, dass der neugewählte Landtag bereits zu Beginn der konstituierenden Sitzung seine vollen Verfahrensrechte ausüben kann. Damit sich Thüringen in Sachsen nicht wiederholt.“
Zur Einführung eines 4. Landtagsvizepräsidenten erklärt Valentin Lippmann:
„Wir BÜNDNISGRÜNE sehen die Schaffung eines weiteren Vizepräsidenten kritisch, da wir die parlamentsorganisatorische Notwendigkeit schlicht nicht sehen. Wenn es darum geht, die Vielfalt in der Präsidentenriege zu verbessern, hätte man dies auch anderweitig bewerkstelligen können. Die Frage der Vizepräsidenten wollten CDU, BSW und SPD auch nie in der interfraktionellen Runde verhandeln. Stattdessen haben sie ihre Brombeer-Einigung erst kurz vor Toresschluss über die Zeitung verkündet. Dafür kann von uns niemand eine Zustimmung erwarten.“
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