Änderung des Abgeordnetengesetzes

Zur heutigen Sachverständigenanhörung im Sächsischen Landtag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes erklärt Valentin Lippmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Nach der heutigen Sachverständigenanhörung sind meine Fragen und Zweifel in Bezug auf die Änderung des Abgeordnetengesetzes weiter gewachsen.“

„Wir GRÜNEN halten weiter an unserer Kritik an der massiven Erhöhung der steuerfreie Abgeordnetenentschädigung fest. Die Suche nach einer plausiblen Begründung auf Seiten von CDU und SPD glich stellenweise einem Stochern im Nebel – der Koalition fehlt es an einer Argumentation, die über jedweden Verdacht der Diätenerhöhung durch die Hintertür erhaben ist.“

„Bei der Rentenregelung kritisierte selbst ein von der Koalition benannter Sachverständiger, dass der Sächsische Landtag beim Renteneintrittsalters deutlich über die Regelungen anderer Bundesländer hinausgeht und regte Nachbesserungen an. In der Anhörung ist zudem deutlich geworden, dass die geplante Änderung die deutliche Besserstellung der Abgeordneten gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausbaut. Die heutige Anhörung hat mich in meiner Auffassung bestätigt, dass die geplante Ruhestandsregelung an Absurdität nicht zu überbieten ist.“

„Ich bedauere, dass es aufgrund der Kurzfristigkeit der Vorbereitungszeit der der Anhörung nicht möglich war, eine größere Zahl von Sachverständigen zu gewinnen.“

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