Änderung des Justizgesetz

GRÜNE: CDU/SPD-Koalition will die Weitergabe der umstrittenen personengebundenen Hinweise ausweiten
Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD haben zur heute im Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags auf der Tagesordnung stehenden Änderung des Sächsischen Justizgesetzes einen Änderungsantrag eingebracht. Der Antrag soll es Gerichtsvollziehern dauerhaft ermöglichen, Auskunft von der Polizei darüber zu erhalten, ob personengebundene Hinweise (auch PHW genannt) zur Gefährlichkeit oder Gewaltbereitschaft des Schuldners in den polizeilichen Datenbanken gespeichert sind. Dazu erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Es ist ein Eilverfahen wider jeglicher Vernunft und ohne Rücksicht auf Verluste. Trotz massiver Kritik an der Speicherung sog. personengebundener Hinweise durch die Polizei in den vergangenen Monaten und erheblicher Bedenken des Datenschutzbeauftragten bei Einführung der Regelung im Jahr 2014 will die Koalition die Weitergabe von sensiblen Daten weiter ausweiten.“

Durch eine Änderung des Justizgesetzes im Jahr 2014 wurden Gerichtsvollzieher befugt, vor Vollstreckungsmaßnahmen bei der örtlichen Polizei Auskünfte über die Gefährlichkeit oder Gewaltbereitschaft eines Schuldners einzuholen. Die Einführung der Regelung erfolgte gegen erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken des Sächsischen Datenschutzbeauftragten mit Blick auf die Geeignetheit und Erforderlichkeit eines solchen Auskunftsanspruchs für Gerichtsvollzieher. Auch deshalb wurde die Regelung bis Ende 2016 befristet und eine Evaluation des Auskunftsanspruchs gesetzlich geregelt. Die Diskussion zu dieser Regelung fand sogar Eingang in den 17. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten. Mit dem Änderungsantrag der Koalition werden sowohl die Befristung als auch die Evaluation der Regelung aufgehoben.

„Dem Landtag lagen bis gestern weder die gesetzlich geforderte Evaluation, noch eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten dazu vor. Vermutlich hatte auch der Datenschutzbeauftragte bis zum gestrigen Tag keine Kenntnis vom Ergebnis der Evaluation. Wie schon so oft versucht die Koalition, eine weitreichende Änderung eines Gesetzes quasi durch die Hintertür und ohne Anhörung insbesondere des Sächsischen Datenschutzbeauftragten im Eilverfahren durchzupeitschen.“

„Ich erwarte, dass die Koalition den Änderungsantrag zum Justizgestz von der Tagesordnung nimmt und dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Ergebnis der Evaluation einräumt. Ich erwarte von der Koalition aber auch, dass das Ergebnis der Evaluation vor dem Hintergrund der erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken nochmal neu bewertet wird. Eine Entfristung der Regelung und die damit verbundene dauerhafte Möglichkeit der Auskunft an Gerichtsvollzieher erscheint mir nach den Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre alles andere als erforderlich“, so Lippmann.

Hintergrund:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hatte bereits in seinem 17. Tätigkeitsbericht (S. 105 f.) grundsätzliche Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht:

https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/oeb/taetigkeitsberichte/17-Ttigkeitsbericht-Version-10-Endfassung-2.pdf <https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/oeb/taetigkeitsberichte/17-Ttigkeitsbericht-Version-10-Endfassung-2.pdf>

Die GRÜNE Fraktion hat die Speicherung sog. personengebundener Hinweise (PHW) in den vergangenen Monaten mehrfach kritisiert, siehe etwa:

http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2016/datensammlung-der-saechsischen-polizei-ueber-personen-ist-uferlos/?L=0 <http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2016/datensammlung-der-saechsischen-polizei-ueber-personen-ist-uferlos/?L=0>

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