Der Ausschuss für Inneres und Sport des Sächsischen Landtages hat gestern Nachmittag Sachverständige zum „Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen“ (Drs 7/15266) angehört.
Mit dem Gesetz soll das Versammlungsrecht im Freistaat Sachsen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger modernisiert werden.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wir BÜNDNISGRÜNE stehen seit jeher für die Stärkung und Verteidigung liberaler Bürger*innenrechte ein. Dafür ist ein praxisgerechtes und verständliches Versammlungsgesetz elementar. Deshalb haben wir bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, das aktuelle Versammlungsgesetz im Freistaat zu reformieren. Denn das derzeit geltende sächsische Versammlungsrecht wird der Bedeutung von Versammlungen in einem liberalen Verfassungsstaat nicht gerecht: Sie sind ein Stück unmittelbarer Demokratie und Ausdruck eines lebendigen bürgerschaftlichen Selbstbewusstseins.“
„Der Gesetzentwurf der Staatsregierung setzt viele Anforderungen an ein liberaleres Versammlungesetz um und legt den Schwerpunkt eindeutig auf die Ermöglichung und den Schutz von Versammlungen. Das gilt insbesondere für die Entrümpelung der Versammlungsstraftaten, wodurch es zukünftig deutlich erschwert wird, friedliche Sitzblockaden zu kriminalisieren. Auch das Vermummungsverbot wird auf rechtstaatliche Füße gestellt und Verbotsmöglichkeiten werden beschränkt. Mit der Verpflichtung der Behörden zum Schutz der freien Medienberichterstattung und der Stärkung ihrer Kooperationspflichten gegenüber den Versammlungsanzeigenden wird die Versammlungsfreiheit ganz praktisch gestärkt.“
„Die Anhörung hat bestätigt, dass der Gesetzentwurf die liberale und versammlungsfreundliche Linie der Rechtsprechung in großen Teilen nachvollzieht und eine wesentliche Verbesserung des Status quo ist. Er ist ein großer Schritt auf dem Weg zu einem modernen und liberalen Versammlungsgesetz. Dennoch sind gestern durch eine Reihe an Sachverständigen Nachbesserungs- und Änderungsbedarfe aufgeworfen worden, die nachvollziehbar sind. Dies gilt vor allem für die Problematik der Überprüfung von Ordnungskräften. Wir werden uns gemeinsam mit den Koaltionspartnern zeitnah über die notwendigen Anpassungen des Gesetzentwurfes verständigen. Dies dürfte jedoch mit Blick auf die verbleibende Zeit der Legislaturperiode ein Kraftakt werden. Es ist unser BÜNDNISGRÜNES Ziel, ein bestmögliches Versammlungsgesetz für den Freistaat zu schaffen. Die nun diskutierte Reform ist eine große Chance für mehr bürgerschaftliche Freiheit.“
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