Zur heutigen Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der CDU und SPD-Fraktion über den Sächsischen Wachpolizeidienst erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Die heutige Sachverständigenanhörung hat nicht nur gezeigt, dass die Einführung der Wachpolizei in Sachsen nicht nur grundsätzlich in der Kritik steht, sondern der Entwurf der Koalitionsfraktionen überdies auch noch erhebliche Mängel aufweist.“ „Damit hat sich die Koalition selbst ein Armutszeugnis ausgestellt.“
„Nach der heutigen Anhörung bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass der Einsatz einer bewaffneten Wachpolizei mit nur 12-wöchiger Ausbildung nicht nur fragwürdig, sondern im hohe Maße gefährlich ist.“
„So wie der Gesetzentwurf derzeit aussieht, gibt es keine tauglichen Einschränkungen bei der Einstellungen von Wachpolizisten. Führerschein und entsprechendes Alter reichen aus, um Wachpolizist werden zu können. Fragen der politischen Zuverlässigkeit, wie sie das Beamtenrecht vorsieht, werden nicht ausreichend geprüft.“
„In der Anhörung ist deutlich geworden, dass die Ausbildung der Wachpolizei auf dem Rücken der jetzigen Polizeibeamten erfolgen wird. So führte der Direktor der Polizeihochschule aus, dass es zur Einschränkung bei Fort- und Weiterbildungen in der Polizei kommen wird. Dies wird zu weiteren Folgeproblemen führen, die nicht hinnehmbar sind.“
Der Sachverständige der GRÜNEN, der ehemalige Datenschutzbeauftragte Sachsens Dr. Thomas Giesen, äußerte erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an dem Gesetzentwurf. Die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols, der Einsatz von Waffengewalt gegen Menschen sei Beamten vorbehalten. Zudem enthalte das Gesetz eine Reihe polizeirechtsfremder Begriffe. Er kritisierte ferner die fehlende Regelung konkreter Einstellungsvoraussetzungen. So sei weder EU-Staatsangehörigkeit, noch fehlende Vorstrafen oder ein Schulabschluss als Voraussetzung für die Einstellung gesetzlich geregelt.
„Was mich überrascht hat, war der Stand der Vorbereitung. Obwohl dieses Gesetz den Landtag noch nicht passiert hat und auch keine konkretisierenden Rechtsverordnungen erlassen werden können, sind diese insbesondere hinsichtlich der Anwerbung und Ausbildung so fortgeschritten, als wäre das Gesetz schon in Kraft getreten“, so Lippmann.
Bearbeitungsstand: Antwort noch ausstehend