Im Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags wurde heute der Gesetzentwurf der Staatsregierung ‚Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justiz- und Maßregelvollzug, zur Gewährleistung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Fixierungen und zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes‘ (Drs 6/16965) angehört. Dazu erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Das ist kein Gesetz zum Schutz, sondern zur beliebigen Verwendung personenbezogener Daten im Justiz- und Maßregelvollzug. Was man sich im Polizeigesetz noch nicht traute, offen zu sagen, nämlich dass man die ‚drohende Gefahr‘ auch in Sachsen einführt, davon macht man nun im Justizvollzug ganz ungeniert Gebrauch. Allerdings ohne diese Eingriffsstufe überhaupt gesetzlich zu definieren. Solche unbestimmten Rechtsbegriffe – von denen der Gesetzentwurf noch mehr enthält – verstoßen gegen das Gebot der Normenklarheit und Normenbestimmtheit und sind nicht verfassungsgemäß.“
„Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf die Datenverarbeitungsrechte im Vergleich zum Status quo enorm ausweitet, z.B. bei den biometrischen Daten. Wie schon beim neuen Polizeigesetz, wird die erforderliche Anpassung an europäisches Recht zur Ausweitung der staatlichen Befugnisse und zur Absenkung des Datenschutzstandards genutzt.“
„Die Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen übten daher auch umfangreiche Kritik sowohl hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Neuregelungen, z.B. zu Identitätsfeststellungsmaßnahmen, Datenübermittlung, Videoüberwachung oder Löschungsfristen, als auch an den Regelungen zu Fixierungen im Strafvollzug.“
„Zudem fehlen, wie in jedem der bisher in Sachsen vorgelegten Gesetzentwürfe, effektive Abhilfebefugnisse des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Er hat keine Anordnungsbefugnis und sonstige Sanktionsmöglichkeiten bei festgestellten Datenschutzverstößen. Damit wird die JI-Richtlinie europarechtswidrig unzureichend umgesetzt.“
„Ich kann der Staatsregierung nur dringend raten, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen oder sehr sorgfältig zu überarbeiten. Dass Letzteres bis zum Ende der Legislatur noch möglich ist, wage ich allerdings zu bezweifeln.“