Foto: Grüne Fraktion Sachsen

Antrag zu Taser- und Body-Cams − AfD nimmt das Thema nicht ernst

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Abgeordnete,

so richtig erschließt sich mir nicht, warum wir gute elf Monat nach dem letzten Antrag der AfD dazu, das Thema „Distanz-Elektroimpulsgeräte“ erneut im Plenum behandeln. Nun ist es Sache der AfD-Fraktion, mit welchen parlamentarischen Meisterleistungen sie uns hier beglückt. Allerdings darf ich zu Beginn schon einmal feststellen, dass dieser Antrag wahrlich keine Meisterleistung ist und Sie zudem das Thema offenbar auch nicht ernst nehmen.

Zum einen: Im Punkt I. a) fordern Sie die Staatsregierung auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für Taser und Body-Cams zu schaffen. Nun ist mir ja klar, dass es bei einer Partei, die unser demokratisch-parlamentarisches System aushöhlen will, es mit der Gewaltenteilung nicht so weit her ist. Aber die Staatsregierung zum Erlass von Gesetzen aufzufordern ist schon ein starkes Stück. Eigentlich könnte ich an dieser Stelle meine Ausführungen schon beenden. Denn: Sie können weder von mir noch von irgendeinem anderen Abgeordneten erwarten, dass er dafür die Hand hebt, die Staatsregierung zum offenen Verfassungsbruch aufzufordern.

Aber wenn wir schon bei der Ernsthaftigkeit ihres Anliegens sind, muss ich Sie an die letzte Plenarsitzung zu diesem Thema erinnern. Nun zitiere ich ja ungern AfD-Abgeordnete, aber ich muss es an dieser Stelle tun. Auf meine Feststellung in der 31. Landtagssitzung, dass das Problem bei Tasern auch sein kann, dass sie beispielsweise nicht von zwei Beamten gleichzeitig eingesetzt werden dürfen, was in Stresssituationen schwierig ist und es auch nicht so einfach sei, dann richtig zu zielen ergeht folgender geistreicher Zwischenruf des Abgeordneten Jörg Urban, ich zitiere aus dem Plenarprotokoll: „Wenn man eine Nase Crystal drin hat, kann so was schon passieren!“ Anschließend vermerkt das Protokoll „–Heiterkeit der Abg. Jörg Urban und Uwe Wurlitzer“

Werte Kollegen der AfD,

abgesehen davon, dass Sie damit implizit die Möglichkeit unterstellt haben, dass Sächsische Polizisten Crystal konsumieren, was ich eine Frechheit finde, wurde dieses Niveau, einer Debatte, in der es um potenziell tödliche Waffen auf ihren Antrag hin ging, nicht gerecht. Auch aus diesen Gründen werden wir hier schon ganz grundsätzlich nicht zustimmen.

Bei den inhaltlichen Gründen, warum meine Fraktion Taser außerhalb von Spezialeinheiten ablehnt, kann ich im Wesentlichen auf meine Ausführungen vom 16. März letzten Jahres verweisen. In der gebotenen Kürze: Bei einem Taser kann es sich um eine potenziell tödliche Waffe handeln, der entsprechend einem rigiden Einsatzregime unterliegen muss und eben nicht, wie Sie es gerne hätten, um ein „äußerst effektives Mittel körperlicher Gewalt“. Es besteht die erhebliche Gefahr des falschen Einsatzes und von Folgeschäden beim Einsatz in unangemessenen Situationen und die Anforderungen an die Ausbildung der Beamten sind hoch. Zudem sind Sie uns bisher die Antwort schuldig geblieben, in welchen konkreten Einsatzsituationen ein Taser in der Vergangenheit sinnvoll gewesen wäre.

In Bezug auf die Bodycams ist die GRÜNE Fraktion hier in Sachsen skeptisch und ablehnend, was deren Einsatz angeht. Grundsätzlich handelt es sich um ein weiteres Überwachungselement gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Einsatz von Body-Cams noch stärker einer schon jetzt fast flächendeckenden Videoüberwachung unterzogen werden. Ob dieser schwere Eingriff im Verhältnis zu dem vermeintlichen Nutzen steht, wage ich derzeit stark zu bezweifeln.

Zudem birgt der Einsatz von Body-Cams in bestimmten, aber gerade auch für die Beamten sensiblen Lagen, Probleme. Ich verweise nur auf zwei: Im Bereich des Versammlungsgesetzes gibt es enge Spezialvorschriften zur Videoüberwachung, bei denen ich Zweifel habe, ob der Einsatz hier rechtssicher möglich und vertretbar ist.

Bei Lagen im Bereich der häuslichen Gewalt, bei denen wir wissen, dass es hier nicht selten zu Angriffen auf Polizisten kommt, dürfte der Einsatz aufgrund der Unverletzbarkeit der Wohnung ebenso kaum möglich sein.

Kurzum: Beide Maßnahmen lehnen wir ab, der Antrag ist zudem grundsätzlich nicht zustimmungsfähig. Somit werden wir mit Nein stimmen.

Rede des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) zum Antrag der Fraktion AfD zum Thema: „Pilotprojekt ‘Distanz-Elektroimpulsgerät und Körperkamera‘ in der sächsischen Polizei durchführen“
49. Sitzung des Sächsischen Landtags, 2. Februar, TOP 8, Drs. 6/7142

Verwandte Artikel