Zum Erlass des Innenministeriums über die Zulässigkeit symbolischer Blockaden (siehe DNN vom 21.01., S. 15), das ein Versammlungsgeschehen in Dresden zum Anlass nimmt und sich an alle sächsischen Versammlungsbehörden richtet, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Ich teile die Auffassung der Rechtsaufsicht zu symbolischen Blockaden ausdrücklich nicht. Auch diese sind nach überwiegender Auffassung vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt. Die Behauptung der Rechtsaufsicht, dass man keine Kollision zwischen zwei Versammlungen herbeiführen dürfte, überzeugt nicht. Vielmehr kann es Ausdruck der Herstellung der praktischen Konkordanz, also den Versuch beiden Versammlungsanliegen zur größtmöglichen Geltung zu verhelfen, sein, temporär eine derartige symbolische Blockadeaktion zuzulassen.“
„Die Rechtsaufsicht wendet sich mit ihrer Auffassung ausdrücklich gegen die Auffassung zweier namhafter Versammlungsrechtler. In ihrem Gutachten für die Landeshauptstadt Dresden hatten Herr Prof. Poscher und Herr Kniesel, ausdrücklich betont, dass friedliche symbolische Blockaden eine Versammlung darstellen können. Mir erweckt sich hier der Eindruck als würde die Rechtsaufsicht nach dem Motto verfahren: ‚Weil nicht sein kann, was nicht sein darf‘. Eine derartige Haltung verbietet sich im hochsensiblen Bereich des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit.“
„Verwundert bin ich zudem, dass sich die Rechtaufsicht ausgerechnet jetzt zu Wort meldet. In der Vergangenheit hatte das Innenministerium stets betont, dass man den Versammlungsbehörden keine Vorschriften machen wolle. Die Rechtsaufsicht hatte in den letzten Jahren beispielsweise ausreichend Gelegenheit, sich zur Auslegung des Versammlungsrecht durch die unteren Versammlungsbehörden oder der Polizei zu äußern. Ich denke da beispielsweise an das rechtswidrige Versammlungsverbot von Heidenau. Dass sie sich nun ausgerechnet zu friedlichen symbolischen Blockaden äußert, spricht Bände.“
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