Am 6. Februar 2018 lud die GRÜNE-Landtagsfraktion ins Deutsche Hygiene-Museum Dresden ein. Angeboten wurde eine Führung durch die derzeitige Sonderausstellung „Das Gesicht – Eine Spurensuche“.
In der Ausstellung wird unter anderem auf die polizeilichen und geheimdienstlichen Methoden zur Gesichtserkennung eingegangen. Diese Thematik ist – auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive – enorm wichtig, da die elektronische Gesichtserkennung zunehmend in unserem Alltag Anwendung findet: beispielsweise an öffentlichen Räumen wie Bahnhöfen und Flughäfen oder in Warenhäusern. Dies weckt die Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden, noch mehr Daten zu sammeln und abzugleichen.
Die Einführung intelligenter Videoüberwachung steht auch in Sachsen auf der innenpolitischen Agenda. Wir GRÜNE sehen das kritisch, da dies ein tiefgreifender Eingriff in die Grundrechte der Bürger darstellt. Die elektronische Gesichtserkennung für polizeiliche oder geheimdienstliche Zwecke lehnen wir ab. Sie ist, weil sie alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen trifft, unverhältnismäßig und steht außer Verhältnis zu ihrem Nutzen. Was elektronische Gesichtserkennung bereits kann, wurde in der Ausstellung mehr als deutlich.
Organisiert wurde die Veranstaltung im Rahmen der Reihe „Überwacht? – Bürgerrechte in Zeiten der Angst“.